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EÜR 2020:Fehlermeldg:AnlageEÜRwurde e. Hinzurechnungsbetrg n.§4Absatz 4a EStG eingetr

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    EÜR 2020:Fehlermeldg:AnlageEÜRwurde e. Hinzurechnungsbetrg n.§4Absatz 4a EStG eingetr

    Elster: EÜR 2020: Fehlermeldung: "Auf der Anlage EÜR wurde ein Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Absatz 4a EStG eingetragen, der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen in Zeile 28 (Anlage SZ: "Niedrigerer Betrag aus Zeile 23 oder 27") jedoch nicht." ----- Erkl.: Zusammenveranlagung, beide selbstständig, (coronabedingt weniger Einnahmen 2020) -------- Meine EÜR selbstständig Ehefrau) konnte ich heute problemlos senden. Aber bei der EÜR für meinen Mann bekomme ich immer wieder die Fehlermeldung, die ich oben zitiert habe. Keine Anlage SZ, da ganz einfach + simple Ausgaben, EÜR ohne Bankzinsen oder sonstwas "Besonderes". Er ist selbstständig, kein Gewerbe, Ich habe bei ihm die Einträge so korrekt gemacht wie bei meiner EÜR (meine ich).Ich finde den Fehler nicht. Hat jemand eine Idee? Danke! (Im Forum habe ich keine Lösung gefunden.)
    Zuletzt geändert von Cinemone; 24.07.2021, 21:14.

    #2
    Womit hast du die EÜR erstellt, mit ElsterFormular war das für 2020 ja nicht mehr möglich ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Womit hast du die EÜR erstellt, mit ElsterFormular war das für 2020 ja nicht mehr möglich ?
      Doch, von Elster kann man ein aktuelles Programm für 2020 herunterladen. Habe ja bereits ans Finanzamt Teile der Einkommenssteuerformulare 2020 gesendet.

      Schöne Grüße!
      Cinemone
      Zuletzt geändert von Cinemone; 24.07.2021, 20:34.

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        #4
        Doch, von Elster kann man ein aktuelles Programm für 2020 herunterladen. Du musst Dir kein Programm kaufen!
        Von Elster kann man man kein Programm für 2020 herunterladen. Ich habe die Frage gestellt, womit du die EÜR erstellt hast !

        Solange du die Frage nicht beantwortest, kann ich dir nicht sinnvoll helfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Cinemone Beitrag anzeigen
          Doch, von Elster kann man ein aktuelles Programm für 2020 herunterladen
          Poste mal nen Link

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Von Elster kann man man kein Programm für 2020 herunterladen. Ich habe die Frage gestellt, womit du die EÜR erstellt hast !

            Solange du die Frage nicht beantwortest, kann ich dir nicht sinnvoll helfen.
            Oooch.

            Recht hattest Du, herunterladen braucht man Mein Elster nicht .

            Im Netz gibt es etliche Artikel dazu.
            "Wann ist Elster 2020 verfügbar?
            ElsterFormular wird durch Mein ELSTER abgelöst - Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2020 beginnt in den Finanzämtern ab dem 15. März 2021. Mit der Einkommensteuererklärung 2020 wird ElsterFormular durch „Mein ELSTER“ abgelöst.10.02.2021"
            Mit Anmeldung/Zertifikatsdatei, die man zugesendet bekommt usw., kann man dann online seine Formulare ausfüllen & ans zuständige Finanzamzt absenden usw.

            https://www.elster.de/eportal/start

            Zuletzt geändert von Cinemone; 24.07.2021, 21:31.

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              #7
              Hallo,

              Cinemone

              Zitat: Habe ja bereits ans Finanzamt Teile der Einkommenssteuerformulare 2020 gesendet.

              Wie geht das denn?
              Was meinst du damit?
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Ich habe das Thema in das richtige Unterforum verschoben.

                Blättere mal in der EÜR deines Mannes bis Seite 5, dort ganz nach unten scrollen und überprüfen, ob in der Zeile 108 fälschlich 0,00 eingetragen sind.

                Die Zeile muss leer bleiben !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich habe das Thema in das richtige Unterforum verschoben.

                  Blättere mal in der EÜR deines Mannes bis Seite 5, dort ganz nach unten scrollen und überprüfen, ob in der Zeile 108 fälschlich 0,00 eingetragen sind.

                  Die Zeile muss leer bleiben !
                  Tatsächlich, das ist der Fehler gewesen! Ich kann es jetzt endlich abschicken! Tausend Dank, Charlie24 !!!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Cinemone

                    Zitat: Habe ja bereits ans Finanzamt Teile der Einkommenssteuerformulare 2020 gesendet.

                    Wie geht das denn?
                    Was meinst du damit?
                    Wenn Du Dich bei Elster angemeldet hast, dann kannst Du die online ausgefüllten Formulare direkt online an Dein Finanzamt absenden. Das ist in Elster so eingerichtet. Es gibt dort 3 Buttons: 1.Eingeben der Daten, // 2.Button: Prüfen der Daten dann 3.absenden der Daten,. Da Du Dich bei Deinem Finanzamt bei Elster anmeldest, werden die Online-Formulare sozusagen direkt an Dein Finanzamt gesendet. Sie nennen es "Online-Finanzamt"
                    Probiere es aus: http://www.elster.de/bportal/registr...swahl/hinweis1

                    Kommentar


                      #11
                      Du kannst nur eine komplette Einkommensteuererklärung senden, nicht Teile davon!

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Du kannst nur eine komplette Einkommensteuererklärung senden, nicht Teile davon!
                        Ich habe es gemacht, nachdem ich den "Mantelbogen" gesendet habe. Du kannst auch korrigierte Formulare später senden, Und Du kannst auch die Zusatzformulare wie EÜR usw.einzeln, also später senden. Ich mache das doch. Glaubt mir ruhig mal. :-)

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                          #13
                          Die EÜR und die Einkommensteuererklärung muss man natürlich getrennt versenden, das ist im Verfahren ELSTER ausdrücklich so vorgesehen.

                          Einen Hauptvordruck (Mantelbogen) bei der Einkommensteuererklärung isoliert zu versenden, ist dagegen Unsinn.

                          Es sind alle erforderlichen Anlagen, wie G, S, Corona-Hilfen, Vorsorgeaufwand usw. beizufügen, die lassen sich ja nicht einzeln übermitteln.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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