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Umzugskostenfehler bei Steuererklärung

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    Umzugskostenfehler bei Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Steuerbescheid für das Steuerjahr 2017 erhalten.

    Es ist das erste Mal, dass ich eine Steuererklärung in Deutschland ausfülle, aber es scheint einen Rechenfehler mit der Umzugspauschale zu geben.

    Die Umzugspauschale wurde von meinem Bruttoarbeitslohn abgezogen - angegeben als übrige Werbungskosten (1832€).

    Steuerbescheid 2017.jpg
    Ist dies korrekt? Oder hat das Finanzamt einen Fehler gemacht?

    Danke
    Thomas

    #2
    Natürlich ist das korrekt. Was hättest Du erwartet?

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Natürlich ist das korrekt. Was hättest Du erwartet?
      Vielleicht war die naive Annahme, Werbungskosten würden von den Steuern abgezogen.

      Kommentar


        #4
        Werbungskosten werden vom Bruttolohn abgezogen und mindern die Einkünfte, das ist schon immer so
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Abgesehen davon beschreibt der TE in seinen anderen Beiträgen, dass er für zwei Umzüge 2017 (einmal aus dem Ausland, einmal im Inland) einfach jeweils die Pauschale angesetzt hat.

          Nach meiner Erinnerung ist die Pauschale für zusätzliche Umzugskosten, die für Behördengänge anlässlich der Ummeldung, Trinkgelder an Helfer, neue Vorhänge, Montagen etc. entstehen.
          Die eigentlichen Kosten für den Transport wären also gar nicht erklärt worden.
          Weiterhin wäre die Pauschale ab dem zweiten beruflichen Umzug innerhalb 5 Jahren um 50% zu erhöhen gewesen.

          Kommentar


            #6
            Die eigentlichen Kosten für den Transport wären also gar nicht erklärt worden.
            Wobei nicht jeder Mensch mit Möbeln umzieht, das kann ja durchaus ziemlich teuer sein. Die Kosten für den Transport von Wäsche und Geschirr

            mit dem eigenen Pkw könnte man aber immer geltend machen, die fehlen in jedem Fall.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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