Gibt es hier eine Ausfüllhilfe für die Anlage V? Ich nutze das erste Mal ‚mein Elster‘. Wo muss ich denn die prozentuale Eingabe für die einliegerwohnung angeben?
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Anlage V
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Prozentangaben müssen sich bei verhältnismäßiger Aufteilung immer auf den eigengenutzten Anteil beziehen.Wo muss ich denn die prozentuale Eingabe für die einliegerwohnung angeben?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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