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Betriebsrente Auszahlung als Einmalkapital Fünftelregelung

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    Betriebsrente Auszahlung als Einmalkapital Fünftelregelung

    Hallo,

    ich bin Renterin und habe 2020 aus der Pensionskasse eine Einmalkapital ausgezahlt bekommen. Mein früherer Arbeitgeber hat dies der Lohnsteuerbescheinigung unter: " Sonstige Angaben zu Arbeitslohn und Entschädigungen ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen" eingetragen (10). Es wurde tatsächlich sofort ein ermäßigter Steuersatz abgeführt. In Mein Elster ist der Betrag übernommen worden. Bei der Steuerberechnung ist aber offensichtlich keine Fünftelregelung berücksichtigt worden. Es kommt zu einem sehr hohen Steuerbetrag. Welche Felder muss ich ausfüllen, damit es zur Fünftelregelung kommt?
    Es ist das 1. Mal, dass ich mit Mein Elster arbeite und ich habe die Daten vom Finanzamt mir zur Verfügung stellen lassen und übernommen.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir helfen könnte.

    Herzliche Grüße Olga


    #2
    In Mein Elster ist der Betrag übernommen worden. Bei der Steuerberechnung ist aber offensichtlich keine Fünftelregelung berücksichtigt worden. Es kommt zu einem sehr hohen Steuerbetrag.
    Woraus schließt du das ? Seit wann im Jahr 2020 beziehst du denn Rente ? Auch Renten muss man bekanntlich zum Großteil versteuern.

    In der Steuerberechnung gibt es keine Zeile: zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich beziehe monatliche Rente seit 2019. Diese wird ganz regulär versteuert. Die Einmahlzahlung kann ich aber nach der Fünftelregelung versteuern. Sie wird nach der Steuerberechnung aber vollständig als "Arbeitslohn" versteuert und nicht als "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre", so wie sie laut Zeile 10 in der Lohnsteuerbescheinigung deklariert ist.

      Herzliche Grüße Olga

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        #4
        Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge müssten m. M. n. richtig unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden, aber auch die

        Erfassung unter Nummer 10 sollte zur Tarifermäßigung führen. Die Formulierung ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre

        kommt in der Steuerberechnung nicht vor, die Zahlung wird als Arbeitslohn ausgewiesen. Ganz unten müsste aber folgende Zeile kommen:

        Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG und dann der Betrag. Bei Erfassung unter Nummer 10 statt unter 9, fehlt der Versorgungsfreibetrag !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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