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Frage zu Anlage V

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    Frage zu Anlage V

    Hallo zusammen,

    wir mussten an unserem Haus das Regenfallrohr (den Teil, der unter der Erde verschwindet) reparieren lassen.
    Können wir die fast 2000 Euro ganz normal unter Erhaltungsaufwendungen angeben oder gibt es für so etwas bestimmte Regelungen?

    Dank im Voraus
    Pasta.

    #2
    Wenn das Haus vermietet ist, sind das Erhaltungsaufwendungen. Wenn ihr selbst drin wohnt, sind das für euch Handwerkerleistungen.

    Da können nur die Arbeitskosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Dir
      Eine Wohnung ist vermietet, die andere nutzen wir selbst.
      Also dann Erhaltungsaufwendungen? Abzüglich unseres prozentualen Anteils natürlich

      VG
      Pasta
      Zuletzt geändert von Pasta; 26.07.2021, 17:18.

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        #4
        Dann sind es Erhaltungsaufwendungen in der Anlage V, wobei Ihr für den auf eure Wohnung entfallenden Anteil die Arbeitskosten als

        Handwerkerleistungen geltend machen könnt. In der Anlage V sind natürlich die Gesamtkosten einschließlich Material anzusetzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Dir!
          Dass wir unseren Anteil dann als Handwerkeleistung geltend machen können, wusste ich bis jetzt noch nicht
          VG
          Pasta

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            #6
            Dass wir unseren Anteil dann als Handwerkeleistung geltend machen können, wusste ich bis jetzt noch nicht
            Ein Abflussrohr für das Regenwasser betrifft ja das gesamte Haus, die Kosten musst du deshalb verhältnismäßig aufteilen.

            Euer Anteil fällt damit ja bei den Werbungskosten aus Vermietung unter den Tisch, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG

            gibt es dafür aber schon. Das sind halt nur 20% der anteiligen Arbeitskosten, aber besser als nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke Dir!
              Ab wann muss man den Ausgaben fürs Haus über mehrere Jahre abschreiben?

              Grüße
              Pasta

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                #8
                Hallo,

                vermietet oder eigengenutzt?
                Bei Vermietung und älter als 3 Jahre musst du gar nichts.
                Kannst du aber
                https://www.vermietet.de/hausbau-steuerlich-absetzen
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Vielen Dank!
                  Pasta

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