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Anlage AVEÜR - Auflösung eines alten Sammelpostens

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    Anlage AVEÜR - Auflösung eines alten Sammelpostens

    Ein Hallo an das Forum!
    Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2020 soweit abgeschlossen, bin mir aber in einem Punkt unsicher.
    Traue mich gerade nicht, die so abzuschicken, vielleicht könnt Ihr mir helfen:

    Ich habe 2018 drei Anschaffungen für meine freiberufliche Tätigkeit gemacht, diese in einem 5 Jahres Sammelposten zusammengefasst und seit 2018 abgesetzt. Im Elsterportal kann ich den Sammelposten 2018 eingeben, Anschaffungs und Buchwert 1249 Euro / Auflösungsbetrag 249,80 Euro / Buchwert am Ende 2018 999,20 Euro.

    Sammelposten 2019 eingeben, kein Anschaffungswert und Buchwert Beginn 999,20 Euro / Auflösungsbetrag 249,80 Euro / Buchwert am Ende 2019 749,40 Euro.

    Für 2020 kann ich allerdings keinen Buchwert zu Beginn des Jahres eingeben, die Zeile ist nicht existent.

    Hier steht nur Summe Zugänge / Summe Auflösungsbetrag (249,80 Euro) / Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
    Ich habe den neuen Buchwert 749,40 Euro jetzt wegen fehlender Zeile in "Summe Zugänge" geschrieben, damit das Online Formular funktioniert und mir den neuen Buchwert 499,60 Euro am Ende des Gewinnermittlungszeitraums anzeigt - aber eigentlich ist das ja falsch, da die Anschaffung ja schon 2018 war.

    Hab ich das ganze Sammelposten Formlar falsch verstanden, oder ist es ein Fehler?

    Gruß

    Barney
    Zuletzt geändert von BarneyB; 26.07.2021, 16:27.

    #2
    Hab ich das ganze Sammelposten Formlar falsch verstanden, oder ist es ein Fehler?
    Wenn du deine EÜR mit der Webanwendung Mein ELSTER erstellst, findest du in der Anlage AVEÜR den Sammelposten auf Seite 5.

    Ein Feld Zugänge gibt es dort nur bei Sammelposten 2020 ! Der 2018 gebildete Sammelposten ist aber nach wie vor unter Sammelposten 2018 zu erfassen.

    Da gibt es alle Felder, die du benötigst ! So muss das dann aussehen:

    Sammelposten_2018.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      vielen Dank für Deine Antwort!
      Ich muss also NUR bei 2018 den Sammelposten eintragen und bei 2019 nichts und auch bei 2020 nichts?
      hab ich das richtig verstanden?

      Gruß

      Barney

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        #4
        Ich dachte, ich müsste jedes Jahr aufführen, etwa so:Sammelposten.png

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          #5
          bei 2019 nichts und auch bei 2020 nichts? hab ich das richtig verstanden?
          Ja, das hast du richtig verstanden ! Unter Sammelposten 2019 und 2020 darf nur dann etwas eingetragen werden, wenn in diesen Jahren

          jeweils ein neuer Sammelposten gebildet worden wäre, was ja nicht der Fall ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Das macht Sinn, Vielen Dank!!!

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