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  • JENNI3004
    Neuer Benutzer
    • 22.06.2020
    • 16

    #1

    Fehler nach prüfen

    Oje, kann mir bitte jemand helfen, habe nach dem Prüfen den Fehler

    Es handelt sich um eine einzelveranlagung, auf der Anlage vorsorgeaufand wurde jedoch fpr die Ehefrau Eintragungen zu vorsorgeaufwendungen vorgenommen......

    Dabei habe ich nichts eingegeben !????
    Danke!!!!
  • JENNI3004
    Neuer Benutzer
    • 22.06.2020
    • 16

    #2
    Oje, kann mir bitte jemand helfen, habe nach dem Prüfen den Fehler

    Es handelt sich um eine einzelveranlagung, auf der Anlage vorsorgeaufand wurde jedoch fpr die Ehefrau Eintragungen zu vorsorgeaufwendungen vorgenommen......

    Dabei habe ich nichts eingegeben !????
    Danke!!!!

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      So eine Fehlermeldung gibt es hier im Forum nicht. Das sieht eher nach einer Elster-Software oder nach Mein Elster aus.

      Also, durch was wird diese Meldung erzeugt?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Oje, kann mir bitte jemand helfen, habe nach dem Prüfen den Fehler
        In dem Unterforum für die Forensoftware bist du jedenfalls falsch.

        Welches Programm bzw. welche Anwendung benutzt du ? Um welches Jahr geht es ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • JENNI3004
          Neuer Benutzer
          • 22.06.2020
          • 16

          #5
          Ok dann bin ich wohl im falschen forum sorry, arbeite mit mein elster

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Ich habe die Themen zusammengeführt. Nochmal: Welches Jahr ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • JENNI3004
              Neuer Benutzer
              • 22.06.2020
              • 16

              #7
              Dankeschön! 2020

              Kommentar

              • JENNI3004
                Neuer Benutzer
                • 22.06.2020
                • 16

                #8
                Habe den Fehler rausbekommen, danke trotzdem, hab aber noch eine andere Frage,
                Kann bei einzelveranlagung nicht jeder Elternteil die Kinder angeben?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  So wie die Formulare 2020 aufgebaut sind, fällt es schwer, in der Anlage Vorsorgeaufwand bei einer Einzelveranlagung etwas für die Ehefrau

                  einzutragen. Die ist ja auf den Startseiten der Anlage Vorsorgeaufwand als Ehefrau / Person B bezeichnet, dein Name steht doch auf der linken Seite

                  und nur unter deinem Namen darfst du Einträge machen. Du bist die Steuerpflichtige Person !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    Kann bei einzelveranlagung nicht jeder Elternteil die Kinder angeben?
                    Natürlich gibt jeder Elternteil die Kinder an und trägt den halben Kindergeldanspruch + den halben Coronabonus ein..

                    Der andere Elternteil ist unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person zu erfassen
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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