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Anlage FW: Förderung des Wohneigentums

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    Anlage FW: Förderung des Wohneigentums

    Hallo,

    ich benötige Hilfe beim Ausfüllen der Anlage FW. Kurz zum Sachverhalt. Ich und meine Frau haben eine Doppelhaushälfte als Neubauprojekt gekauft, also Grundstück und die DHH zusammen was 2020 fertig gestellt wurde. So wie ich das verstehe müssen wir dazu Angaben in der Anlage FW machen.
    Jetzt hänge ich bei den Angaben zum Abzugsbetrag nach § 10f EStG und zwar bei den Feldern für "Bei Bauantrag / Einreichung der Bauunterlagen nach dem 31.12.2003". Was für eine Summe soll ich bei "fertig gestellt 2020" bzw. "Abzugsbetrag bis zu 9 Prozent" eintrage? Die Hilfe beschreibt zwar viel aber es ist mir komplett unklar was ich dort für Summen eintragen soll.
    Meine Vermutung ist bis jetzt dass "fertig gestellt 2020" die Kaufsumme + Grundstückkosten + Notarkosten beinhalten soll und "Abzugsbetrag bis zu 9 Prozent" entsprechend die 9% davon. Jedoch bin ich mir hier total unsicher. Kann mir jemand an der Stelle weiter helfen und genauer erklären was ich dort eintragen muss?

    Danke und viele Grüße
    distrophik

    #2
    Wie kommst du auf die Idee, dass der Kauf eines Neubaus zur Eigennutzung steuerlich gefördert wird ? Das ist doch kein Baudenkmal !

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort, anscheinend bin ich mit den Paragraphen und Formularen durcheinander gekommen. § 10e EStG hatte ich die ganze Zeit gelesen aber das falsche Formular ausgefüllt, bzw. versucht.
      Der § 10e EStG bildet jedoch genau meinen Fall ab, oder nicht? Ich schaue mir mal die Formulare nochmal durch...

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        #4
        Hallo,

        siehe Beitrag #2
        Gruß FIGUL

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