Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Heizölrechnung zurückliegender Jahre als Werbekosten aktuell absetzen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Heizölrechnung zurückliegender Jahre als Werbekosten aktuell absetzen

    Hallo Elsterforum,

    In meiner Steuererklärung für 2020 (in Elster) habe ich die Hausintern ermittelten Heizkosten meines Mieters eingetragen.
    2020 hatte ich jedoch keine Ausgaben, da ich 2019 eine größere Menge Öl getankt hatte. Diese habe ich 2019 nicht als Werbungskosten abgesetzt, da ich erste seit ca. April 2020 vermiete.

    Meine Fragen:
    Kann ich die Summe des Heizöls (Rechnung 2019) trotzdem in die Werbungskosten für 2020 eintragen (evlt auch mit dem Hinweis auf 2019)?
    Wenn Nein - wie lassen sich die Heizkosten des Mieters eintragen ohne einen Eintrag in der Zeile Gesamtbetrag (Anlage V - 14.). Betrag Null wird (logischerweise) als Fehler ausgewiesen.

    Ich bewohne das Haus gemeinsam mit meinem Mieter.

    Vielleicht haben die Experten ja eine Idee.

    Vielen Dank!

    Gnabend







    #2
    Da bei Vermietung und Verpachtung grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG gilt könntest du da Pech haben.

    Frag mal bei deinem Finanzamt nach, ob du den Einkauf im Jahr 2019 noch anteilig nacherklären kannst, eine andere Idee habe ich nämlich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank für Deinen Hinweis. Werde meine Finanzbeamtin mal kontaktieren.

      D.H. (wenn ich Pech hab), dass ich die Heizkosten für meinen Mieter als Werbungskosten ganz rauslasse und seine Vorauszahlungen komplett als Einnahmen gewertet würden. Das Problem würde dann ja nächstes Jahr wieder auftauchen, wenn ich nicht noch in diesem Jahr Öl kommen lasse, was gar nicht geplant war. Hmm...

      Kommentar


        #4
        Das Problem würde dann ja nächstes Jahr wieder auftauchen, wenn ich nicht noch in diesem Jahr Öl kommen lasse, was gar nicht geplant war.
        Nein, das Problem würde so nicht mehr auftauchen, denn jetzt ist ja vermietet. Das einzige Problem, das du hast, wenn du nur alle 2 Jahre Heizöl tankst,

        ist der von Jahr zu Jahr schwankende Überschuss aus der Vermietung. In "Tankjahren" bleibt deutlich weniger übrig als in Zwischenjahren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Sorry, jetzt muss ich doch noch mal nachfragen.

          Ich verstehe, dass ich in den Tankjahren natürlich mehr Ausgaben habe und es sich ja ausgleicht, ob ich (A) jährlich eine Menge x oder (B) 2jährig eine Menge 2x tanke.

          Was sich jedoch nicht ausgleicht ist, dass ich in Variante A jährlich die Heizungskosten meines Mieters absetzen kann und in Variante B nur jedes zweite Jahr, weil es mit Elster mir nicht gelingt Heizkosten einzutragen ohne dass ein "Gesamtbetrag" existiert (in den Nichttankjahren liegen meine Ausgaben ja bei Null).

          Ich wäre also "gezwungen" jedes Jahr Öl zu beziehen, um dort eine Summe einzutragen oder einen erheblichen Posten an Werbungskosten nicht anzugeben.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            irgendwie wirfst du Einnahmen und Ausgaben durcheinander. Das was dein Mieter bezahlt (auch an Nebenkosten) musst du versteuern, und davon abziehen kannst du deine Kosten (auch wieder inclusive der Nebenkosten).
            In der genannten Zeile 14 geht es ausschließlich um - deine - Ausgaben.

            Hast du die Kosten nur jedes zweite Jahr dann ist das eben so (du hättest dann einmal viel und einmal wenig Gewinn, kommt vor).

            Zu dem Öl-Anfangsbestand: Du könntest versuchen, das in die AfA einzubauen. Und dann im ersten Jahr - oder den ersten beiden Jahren - komplett abschreiben (Sonderabschreibung, weil das Wirtschaftsgut nicht mehr vorhanden ist). Ist aber nur eine Idee, und natürlich ohne Gewähr.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              Ich wäre also "gezwungen" jedes Jahr Öl zu beziehen, um dort eine Summe einzutragen oder einen erheblichen Posten an Werbungskosten nicht anzugeben.
              Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Was dein Mieter dir an Nebenkosten bezahlt, gleich ob als monatliche Vorauszahlung oder im Jahr darauf

              im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung sind doch bei dir Einnahmen, die du bei den Umlagen auf Seite 2 in Zeile 13 erfassen musst,

              wobei auch hier das Zuflussprinzip gilt. Deine anteiligen Werbungskosten für Heizöl usw. erfasst du dagegen auf Seite 14 in Zeile 47 der Anlage V.

              Das eine hat mit dem andern ja nichts zu tun, Auf Seite 14 erscheint der Heizöleinkauf dann eben nur jedes zweite Jahr..
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank für Eure Antworten.

                Ich habe jetzt herausgefunden, dass man bei den Einträgen unter 14 (Zeile 47) nicht unbedingt einen Gesamtbetrag angeben muss, sondern ganz unten die Werbungskosten direkt eintragen kann, hier also die Heizkosten meines Mieters, die ja nach Verbrach ermittelt wurden. Da mein Mieter und ich in einem Haus wohnen, hatte ich bei den anderen Nebenkosten immer die verhältnismäßigen Anteile ermittelt – so wie in der Nebenkostenabrechnung auch - und habe wohl deshalb in dem „Schema festgesteckt“ unbedingt einen Gesamtbetrag angeben zu müssen.

                Mit der Eingabe der (Nebenkosten)Einnahmen hatte ich nie Probleme – dennoch danke für die Hinweise.

                Tolles Forum.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  Ich habe jetzt herausgefunden, dass man bei den Einträgen unter 14 (Zeile 47) nicht unbedingt einen Gesamtbetrag angeben muss, sondern ganz unten die Werbungskosten direkt eintragen kann, hier also die Heizkosten meines Mieters, die ja nach Verbrach ermittelt wurden.
                  Das ist aber immer noch falsch, und zwar grundfalsch.
                  Werbungskosten sind deine Kosten (Ausgaben), was der Mieter an dich zahlt hat damit nichts zu tun.

                  Laut deinen Angaben hattest du 2020 gar keine Ausgaben für Heizöl, also kannst du diesbezüglich auch nichts absetzen (eine Idee wie es vielleicht doch gehen könnte hatte ich in #6 erwähnt).

                  Mit der Eingabe der (Nebenkosten)Einnahmen hatte ich nie Probleme – dennoch danke für die Hinweise.
                  Offenbar doch.
                  Der dem Mieter berechnete Ölverbrauch ist nämlich genau eine solche Einnahme.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Hi,

                    na, dass die Nebenkostenabgaben meines Mieters meine Einkommen sind ist mir schon klar. Vielleicht habe ich das etwas unpräzise formuliert.

                    Dass sein Heizölverbrauch (grundsätzlich) Werbungskosten darstellen, ist ja wohl unstrittig.

                    Dass ich 2020 keine Werbungskosten für Heizöl hatte, da ich nicht getankt habe – ok, versteht ich.

                    Bleibt für mich noch die Frage, ob ich die Werbungskosten fürs Heizöl verschiedener Jahre addieren und in dem „Tankjahr“ absetzten kann. Also ich tanke wieder 2022 und für 20, 21 und 22 addiere ich die Werbungskosten fürs Heizöl (natürlich nur die Anteile meines Mieters) und füge die Summe in die Einkommenserklärung 2022 ein.

                    Bin davon ausgegangen, dass bei einer Einkommessteuererklärung für 2020 nur die Werbungskosten für das entsprechende Jahr (2020) anzubringen sind, aber vielleicht ist das eine Fehlannahme.

                    Kommentar


                      #11
                      Bereits im Beitrag #2 hatte ich geschrieben, dass bei Vermietungseinkünften das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG gilt,

                      das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Den Heizölkauf musst du in dem Jahr geltend machen, in dem du die Rechnung bezahlt hast.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        Dass sein Heizölverbrauch (grundsätzlich) Werbungskosten darstellen, ist ja wohl unstrittig.
                        Absolut nicht, das ist so wie du es denkst einfach nur falsch.

                        Werbungskosten sind ausschließlich deine Ausgaben, für die Heizung etwa der Heizölkauf, die Wartung oder der Schornsteinfeger. Und da du 2020 kein Öl gekauft hast fällt das flach.

                        Was du deinem Mieter im Rahmen der Nebenkosten berechnest (sowohl monatlich als auch über die Nebenkostenabrechnung) hat damit nichts zu tun, die Beträge können auch unterschiedlich sein (bei zweijährigem Tanken ist das sogar zwangsläufig so).

                        Bleibt für mich noch die Frage, ob ich die Werbungskosten fürs Heizöl verschiedener Jahre addieren und in dem „Tankjahr“ absetzten kann.
                        Was willst du denn da addieren? Du wirst sicher eine Rechnung bekommen, und die übernimmst du in die Steuererklärung (in deinem Fall natürlich anteilig, weil du nicht das ganze Haus vermietest).

                        Bin davon ausgegangen, dass bei einer Einkommessteuererklärung für 2020 nur die Werbungskosten für das entsprechende Jahr (2020) anzubringen sind, aber vielleicht ist das eine Fehlannahme.
                        Grundsätzlich ist das richtig, in die Steuererklärung 2020 gehören nur die Kosten von 2020 (Abflussprinzip). Daher könntest du beispielsweise jetzt Heizöl für die nächsten 5 Jahre kaufen und den auf deinen Mieter fallenden Anteil bereits 2021 komplett absetzen.
                        Deine Fehlannahme scheint aber in der Frage zu liegen, was Werbungskosten sind.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          Vielen Dank für Eure Hilfe.

                          Hat wirklich etwas gedauert bis ich verstanden habe, dass der Heizölverbrauch keine Werbungskosten darstellt.

                          Dass ich die Heizölkosten im Einkaufsjahr (anteilig) komplett absetzen kann war ein wichtiger Hinweis!




                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Gnabend Beitrag anzeigen
                            Dass ich die Heizölkosten im Einkaufsjahr (anteilig) komplett absetzen kann war ein wichtiger Hinweis!
                            Aber nur, wenn Du da schon Vermietungsabsicht und damit überhaupt Einkünfteerzielungsabsicht hattest. hattest. Wenn Du erst ab April 2020 vermietest, zum Heizölkaufzeitpunkt in 2019 aber noch von voller Eigennutzung ausgingst bzw. dem Finanzamt nichts anderes nachweisen kannst, dann ist es auch in 2019 Essig mit anteiligem Ansatz.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              das bringt mich auf eine Idee: Wenn beim Kauf des Heizöl tatsächlich bereits Vermietungsabsicht bestand, dann können die Werbungskosten in 2019 abgesetzt werden (als vorweggenommene Werbungskosten). Dazu darf es aber noch keinen bestandskräftigen Bescheid geben.

                              Ansonsten via AfA, siehe mein #6 letzter Absatz, imho müsste das gehen.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X