Guten Morgen!
Da mir vor kurzem hier sehr gut geholfen wurde, schon wieder eine Bitte um Hilfe.
Ausgangslage:
Meine Frau hat Ende 2019 in OWL einen landwirtschaftlichen Betrieb (Haus, Ländereien sind alle verpachtet) geerbt. Wir bewohnen das Haus seit 2020 regelmäßig als Nebenwohnsitz. Für 2020 habe ich für dieses Haus zum ersten Mal Handwerkerleistungen in der gemeinsamen Steuererklärung (ESt 1 A) angemeldet, zugleich mit Handwerkerleistungen für unsere Hauptwohnung. Die Beträge für das geerbte Haus wurden nicht anerkannt.
Im Steuerbescheid des FA Sankt Augustin heißt es: „Die haushaltsnahen Dienstleistungen für das Haus in Kalletal können nicht beim eigenen Haus in Alfter berücksichtigt werden.“
Wegen der verpachteten Flächen haben wir zugleich beim FA Detmold die Gesonderte Feststellung (ESt 1 D) mit Anlage L und EÜR eingereicht (sind dort noch nicht bearbeitet). Darin habe ich keine Zeile gefunden, wo ich die Handwerkerleistungen hätte eintragen können.
Eine Mailanfrage an das FA wurde nicht inhaltlich, sondern nur mit dem Satz beantwortet: „zur Berücksichtigung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Steuerbescheid 2020 ist es erforderlich einen Einspruch einzulegen“.
Bevor ich gegen den Bescheid Einspruch einlege und mich evtl. blamiere, hier meine Frage:
Hätte ich die Handwerkerleistungen für das geerbte Haus an irgendeiner anderen Stelle oder in einem andern Formular eintragen müssen? Denn nach meinem Kenntnisstand kann ich auch für zwei selbst genutzte Wohnungen Dienstleistungen einreichen, wenn sie den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Danke für die Hilfe!
hdgb
Da mir vor kurzem hier sehr gut geholfen wurde, schon wieder eine Bitte um Hilfe.
Ausgangslage:
Meine Frau hat Ende 2019 in OWL einen landwirtschaftlichen Betrieb (Haus, Ländereien sind alle verpachtet) geerbt. Wir bewohnen das Haus seit 2020 regelmäßig als Nebenwohnsitz. Für 2020 habe ich für dieses Haus zum ersten Mal Handwerkerleistungen in der gemeinsamen Steuererklärung (ESt 1 A) angemeldet, zugleich mit Handwerkerleistungen für unsere Hauptwohnung. Die Beträge für das geerbte Haus wurden nicht anerkannt.
Im Steuerbescheid des FA Sankt Augustin heißt es: „Die haushaltsnahen Dienstleistungen für das Haus in Kalletal können nicht beim eigenen Haus in Alfter berücksichtigt werden.“
Wegen der verpachteten Flächen haben wir zugleich beim FA Detmold die Gesonderte Feststellung (ESt 1 D) mit Anlage L und EÜR eingereicht (sind dort noch nicht bearbeitet). Darin habe ich keine Zeile gefunden, wo ich die Handwerkerleistungen hätte eintragen können.
Eine Mailanfrage an das FA wurde nicht inhaltlich, sondern nur mit dem Satz beantwortet: „zur Berücksichtigung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Steuerbescheid 2020 ist es erforderlich einen Einspruch einzulegen“.
Bevor ich gegen den Bescheid Einspruch einlege und mich evtl. blamiere, hier meine Frage:
Hätte ich die Handwerkerleistungen für das geerbte Haus an irgendeiner anderen Stelle oder in einem andern Formular eintragen müssen? Denn nach meinem Kenntnisstand kann ich auch für zwei selbst genutzte Wohnungen Dienstleistungen einreichen, wenn sie den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Danke für die Hilfe!
hdgb
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