Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelbewertung Dienstwagen statt Pauschale in 2020

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelbewertung Dienstwagen statt Pauschale in 2020

    Hallo zusammen,

    da ich 2020 nur 74 Tage im Office war, ich möchte in der Steuererklärung 2020 (elektronisch per "Mein Elster") meinen Dienstwagen von der pauschalen 0,03% Besteuerung auf die Einzelbewertung der Fahrten umstellen.
    Vom Arbeitgeber bestätigte Nachweis der Bürotage liegt vor.

    Ich würde wie folgt vorgehen:
    - Berechnung der Kosten bei pauschaler Versteuerung und bei Einzelbewertung, Ermittlung der Differenz
    - Kürzung der Bruttoarbeitslohns in Anlage N um die ermittelte Differenz
    - Beilegen von Nachweis der Fahrten, Berechnung, Erklärungsschreiben

    Und genau da hänge ich jetzt.
    Wo kann ich elektronisch die Nachweise hochladen??

    Danke für eure Hilfe!
    Anne Konda

    #2
    Wo kann ich elektronisch die Nachweise hochladen??
    Mit dem Formular Belegnachreichung: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, Danke Charlie24!

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        2021 hat prima geklappt, danke nochmal.

        Jetzt sitze ich an der Steuererklärung 2022, am meiner Ausgangssituation (wieder nur 72 Tage im Büro, deshalb Dienstwagen umstellen von 0,3% auf 0,02%) hat sich nichts geändert.

        In Elster gibt es in Anlage N Änderungen, u.a. müssen die Tagen am ersten Arbeitsplatz, im Homeoffice, sowie die Summe aller Arbeitstage angegeben werden. Hab ich natürlich alles ausgefüllt.

        Soll ich trotzdem wieder so vorgehen wie in 2021:
        - Antrag auf Umstellung der Berechnungsgrundlage
        - Berechnung der Kosten bei pauschaler Versteuerung und bei Einzelbewertung, Ermittlung der Differenz
        - Kürzung der Bruttoarbeitslohns in Anlage N um die ermittelte Differenz
        - Beilegen von Nachweis der Fahrten, Berechnung, Erklärungsschreiben

        Oder wird das mit den zusätzlichen Angaben in "N" jetzt automatisch gemacht?

        Vielen Dank für eure Hilfe!
        Anne Konda

        Kommentar


          #5
          Oder wird das mit den zusätzlichen Angaben in "N" jetzt automatisch gemacht?
          Nein, mach es so wie für 2021.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke dir!!

            Kommentar


              #7
              Halle Anne Konda und Charlie24,
              besten Dank für die Informationen, mein Fall ist identisch.
              Somit werde ich denselben Weg der beschrieben ist gehen.

              Ich habe noch zwei Fragen:

              - "Antrag auf Umstellung der Berechnungsgrundlage", diesen Antrag kann ich in Elster nicht finden.
              Ist dies ein extra Antrag den man zuerst abgeben muss oder ist hiermit das generelle Formular Belegnachreichung gemeint?

              - "Vom Arbeitgeber bestätigte Nachweis der Bürotage", wie kann/soll diese Bestätigung aussehen, eine Erklärung mit den Tagen + Firmenstempel/Unterschrift ect.?


              Vielen Dank!

              Kommentar


                #8
                Hallo 4Matic,

                Vordrucke gibt es dafür m.W. nicht in ELSTER.
                Ich habe den Antrag für 2022 in Word verfasst, die 2 Berechnungen "pauschal mit 0,03%" versus "tagebezogen mit 0,002%" eingebaut und darauf hingewiesen, dass ich die LST um diesen Betrag gekürzt habe. Dazu habe ich noch einen Monatsgehaltszettel gelegt als Beispiel für die Höhe des Bruttolistenpreises.

                Die Berechnung ist einfach:
                Bürotage x Entfernung Wohnung - erste Tätigkeitsstelle EINFACH in km x 1% vom Bruttolistenpreis x Prozentsatz (einmal mit 0,03%, einmal mit 0,002%).

                Den Nachweis der Bürotage haben ich 2022 tagesgenau in EXL geführt, und mir von einem Prokuristen meiner Firma am Ende des Jahres stempeln + abzeichnen lassen. Du brauchst m.W. eine vollständige kalendarische Übersicht (= alle 365 Tage) fürs Jahr mit der Angabe, wo du gearbeitet hast. Eine pauschale Summe reicht nicht.
                Das Gute daran: Die Anzahl der Tage brauchst du dann eh nochmal in Anlage N ;-)

                Und dann alles per Scan unter "Belegnachreichung" hochgeladen.

                Ist etwas aufwendig, lohnte sich aber bei mir.

                Alle Angabe ohne Gewähr ;-)

                Viele Grüße,
                Annekonda

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Anne Konda,
                  vielen Dank für die schnelle Antwort. Super dann passte es, mein Fall ist fast ident und es lohnt sich definitiv, ich habe zum Glück auch die Liste geführt und alles dokumentiert.
                  Danke nochmals und viele Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    Nachtrag: für 2022 hat sich anscheinend etwas geändert!

                    Für den Fall, dass der AG einen Teil der Fahrtkosten pauschal mit 15% versteuert (in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben):
                    Diese Pauschalversteuerung beruht auf 15 Tagen pro Monat Anwesenheit im Büro. Sollte man unter dieser Anzahl bleiben (also unter 180 Tagen pro Jahr im Büro) und mehr als 15% LSt zahlen, gewährt einem der AG mit der 15% Pauschalverteuerung indirekt einen geldwerten Vorteil. Das müsste dann entsprechend berücksichtigt werden.

                    Wie man das macht kann ich nicht sagen, und wie immer sind diese Angaben ohne Gewähr.

                    Viele Grüße,
                    Annekonda

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Anne Konda Beitrag anzeigen
                      Nachtrag: für 2022 hat sich anscheinend etwas geändert!

                      Für den Fall, dass der AG einen Teil der Fahrtkosten pauschal mit 15% versteuert (in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben):
                      Diese Pauschalversteuerung beruht auf 15 Tagen pro Monat Anwesenheit im Büro. Sollte man unter dieser Anzahl bleiben (also unter 180 Tagen pro Jahr im Büro) und mehr als 15% LSt zahlen, gewährt einem der AG mit der 15% Pauschalverteuerung indirekt einen geldwerten Vorteil. Das müsste dann entsprechend berücksichtigt werden. Auf oesterreichcasinos.com habe ich den besten Bonus gefunden. Die detaillierten Vergleiche und Bewertungen haben mir geholfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und das Angebot zu finden, das am besten zu meinen Bedürfnissen passt.

                      Wie man das macht kann ich nicht sagen, und wie immer sind diese Angaben ohne Gewähr.

                      Viele Grüße,
                      Annekonda

                      Die Erklärung bezüglich der pauschalen Versteuerung der Fahrtkosten mit 15% durch den Arbeitgeber (wie in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben) hat mir sehr geholfen. Deine Informationen waren äußerst nützlich, um das Konzept zu verstehen. Ich danke dir herzlich für deine klaren Erläuterungen.
                      Zuletzt geändert von Lisa1404; 25.08.2023, 11:30.

                      Kommentar


                        #12
                        Sehr gerne! Freut mich, wenn es geholfen hat.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X