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2 lohnsteuerklassen und dann auch noch 1x Beamter

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    2 lohnsteuerklassen und dann auch noch 1x Beamter

    Hallo ich habe eine Frage bitte, ich bin pensioniert und arbeite zeitweise auf Steuerklasse 6. wie man die beiden Karten eingibt weiß ich, meine Frage ist nun zb bei den Krankenkassen, rechne ich da die Beträge zusammen ? Ich bekomme von meinem neuen Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten kk… kann man das nicht auch pro klasse eingeben ? Ich hab ein bisschen schiss das dann alles in einen Topf geworfen wird und das Beamtenverhältniss nicht berücksichtigt wird und ich dadurch ne Menge Steuern nachzahlen muss …. Liebe Grüsse Katja

    #2
    Was erhoffst Du Dir denn für Vorteile durch den Beamtenstatus? Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand, Beiträge zur privaten auf Seite 3.

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      #3
      Ich erhoffe mir keine Vorteile, eine gesetzliche kv besteht nicht, deswegen frage ich ja, mir hat man gesagt das ich das nicht benötige

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        #4
        Zitat von Katja08 Beitrag anzeigen
        Ich erhoffe mir keine Vorteile, eine gesetzliche kv besteht nicht, deswegen frage ich ja, mir hat man gesagt das ich das nicht benötige
        Hallo,

        was benötigst du nicht?
        Was ist das?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von Katja08 Beitrag anzeigen
          Ich erhoffe mir keine Vorteile
          Das hat sich gerade so angehört:

          Zitat von Katja08 Beitrag anzeigen
          Ich hab ein bisschen schiss das dann alles in einen Topf geworfen wird und das Beamtenverhältniss nicht berücksichtigt wird und ich dadurch ne Menge Steuern nachzahlen muss
          Du kannst Deine Beiträge addieren, es wird Dir dadurch kein Nachteil entstehen.

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            #6
            Danke für die Mitteilung

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              #7
              Du kannst Deine Beiträge addieren, es wird Dir dadurch kein Nachteil entstehen.
              Mir ist bei der geschilderten Konstellation nicht klar, was es da zu addieren gibt. Privat versicherte Beamte haben in der Regel

              einen Anspruch auf Beihilfe und erhalten deshalb vom ehemaligen Arbeitgeber keine Zuschüsse zur PKV. Im Normalfall sollte

              es nur die Zuschüsse des zweiten AG geben. Ein Eintrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung des Hauptarbeitgebers

              hat bekanntlich in der Steuererklärung nichts verloren.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 31.07.2021, 17:19. Grund: Satzfehler korrigiert
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke das sehe ich genauso, ich hatte mich bestimmt unverständlich ausgedrückt … ich habe keine gesetzliche kk…. Ich habe es nun auch abgeschickt und werde sehen was bei raus kommt ….

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Mir ist bei der geschilderten Konstellation nicht klar, was es da zu addieren gibt
                  Mir auch nicht. Ich bin nur auf die Ausgangsfrage eingegangen:

                  Zitat von Katja08 Beitrag anzeigen
                  rechne ich da die Beträge zusammen ?

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