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VG Wort - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    VG Wort - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo ihr lieben!

    Da ich ein absoluter Steuernoob bin und dieses Jahr meine erste Einkommenssteuererklärung eingereicht habe, brauche ich mal eure Hilfe.

    Ich arbeite seit 2019 in einer normalen Festanstellung als Online-Redakteur und habe daher einige Artikel für ein Online-Portal veröffentlicht. Als Autor/Urheber dieser Artikel habe ich 2020 von der VG Wort eine Auszahlung erhalten, die ich, nach Erkundigung bei meinen Arbeitskollegen, in ELSTER unter Anlage S unter "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" angegeben habe.

    Nun habe ich vom Finanzamt einen Brief erhalten, dass ich aufgrund dieser Angabe den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen muss, da ich eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen hätte. Meinen Arbeitskollegen ist dieser Fragebogen völlig fremd, deshalb bin ich etwas überfragt, was ich denn da eintragen soll.

    Ich bin wie bereits erwähnt in einer normalen Festanstellung, in dessen Rahmen die veröffentlichten Artikel entstanden sind und nicht als Freiberufler oder ähnliches unterwegs. Deshalb treffen die meisten Punkte in diesem Fragebogen für mich gar nicht zu bzw. ich bin gar nicht in der Lage, diese überhaupt auszufüllen (Bsp. Handelsregistereintrag, Betriebsform etc.).

    Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht und kann mir sagen, welche Punkte im Fragebogen ich ganz explizit ausfüllen soll? Oder kann ich es beim Finanzamt nachträglich mit dem Beleg der VG Wort Auszahlung rechtfertigen, dass besagter Fragebogen für mich gar nicht zutrifft? Meine Arbeitskollegen mussten ihn wie bereits erwähnt bisher nie ausfüllen, was mich stutzig macht.

    Ich hoffe sehr auf eine Rückmeldung, da ich mich gerade völlig überfordert fühle

    Vielen Dank und liebe Grüße




    #2
    Du kannst den Fragebogen erstmal einigermaßen vollständig ausfüllen. Elster wird Dich dann drauf hinweisen, welche Angaben noch fehlen.

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      #3
      Okay. Dann soll ich also

      - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
      - Angaben zur Gewinnermittlung
      - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

      machen. Und dann gibts da überall diese Felder mit der Kleinunternehmer-Regelung... Wirklich keine Ahnung, was das in meinem Fall zu bedeuten hat.
      Kann doch nicht sein, dass ich einfach nur offen und ehrlich meine Auszahlung versteuern will und einem dann solche für einen Laien unverständliche Steine in den Weg gelegt werden -.-

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        #4
        Unternehmerische Leistungen unterliegen halt mal grundsätzlich der Umsatzsteuer. Da wirst Du Dich damit beschäftigen müssen!

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          #5
          Unternehmerische Leistungen unterliegen halt mal grundsätzlich der Umsatzsteuer. Da wirst Du Dich damit beschäftigen müssen!
          Wenn er Kleinunternehmer auswählt und ein Vorauszahlungssoll von 0 einträgt lässt sich das lösen, ohne sich ernsthaft damit zu beschäftigen.

          Das ist nämlich gar nicht so einfach: https://forum.elster.de/anwenderforu...satzsteuerfrei
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich habe jetzt einfach mal den Haken bei der Kleinunternehmer-Regelung gesetzt und in den Feldern für die Feststellung zur Vorauszahlung überall 0 eingetragen...

            Wär das so korrekt?

            Jetzt müsste ich noch bei "Angaben zur Gewinnermittlung" eine Gewinnermittlungsart auswählen. Wenn ich die Hilfestellung in ELSTER richtig verstehe, wähle ich da für mich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus?
            Bei den "Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer" soll ich außerdem entweder "Zahllast" oder "Überschuss" auswählen und auch hier eine Summe angeben...

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              #7
              wähle ich da für mich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus?
              Richtig !

              soll ich außerdem entweder "Zahllast" oder "Überschuss" auswählen
              Wähle Zahllast aus und gib 0 ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank für die Hilfe! Ich hab es jetzt einfach mal nach bestem Wissen und Gewissen abgeschickt. Mal sehen, was das Finanzamt sagt. Mehr kann ich auch nicht tun.

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                  #9
                  Mehr kann ich auch nicht tun.
                  Man sollte vielleicht bei dieser Art von Einkünften, die ja nicht unbedingt regelmäßig erzielt werden, dem Finanzamt

                  noch mitteilen, dass es sich um Tantiemen der VG Wort gehandelt hat. Das geht über Sonstige Nachricht: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das hatte ich ihnen bereits in einer Mail geschildert, aber werde ich zur Sicherheit auch dort noch einmal machen. Danke!

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