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Photovoltaik, dringend Hilfe gesucht.

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    Photovoltaik, dringend Hilfe gesucht.

    Hallo und guten Abend,

    wir haben seit leztem Jahr eine Photovoltaik-Anlage
    9,21kp
    70/30 Regelung
    Speicher
    Einspeisung/Einspeisevergütung
    Wir haben die Kleinunternehmer-Regelung was eine Steuer Erklärung erfordert.
    wir haben diesbezüglich auch eine zusätzliche Steuernummer erhalten und stehen jetzt vor dem Problem wie ich die Steuererklärung auszufüllen habe. Wir haben uns im Internet schon einige Videos angeschaut nur leider sind diese für uns so undurchsichtig und haben keine Ahnung wie wir vorgehen sollen. Würde sich bitte unserer annehmen?
    Vielen Dank schon im Voraus!!

    Michael

    #2
    Fang einfach mal an. Wenn Probleme auftauchen dann kannst Du gern konkrete Fragen stellen.

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      #3
      Wir haben die Kleinunternehmer-Regelung was eine Steuer Erklärung erfordert.
      Wenn das wirklich stimmt, dann wäre doch die Umsatzsteuererklärung ganz einfach. Zumeist wird bei PV-Anlagen aber auf Regelbesteuerung optiert.

      Was die Behandlung bei der Einkommensteuer angeht, kannst du bei Anlagen kleiner 10 kWp u. U. die Einstufung als Liebhaberei beantragen.

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hlrecht%20.pdf
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok. Ich fang dann mal an

        Kommentar


          #5
          So, schon die erste Frage.

          Nur Hauptvordruck, EÜR und Anlage G?
          Zuletzt geändert von Diddle; 31.07.2021, 21:05.

          Kommentar


            #6
            Nur Hauptvordruck, EÜR und Anlage G?
            Nein, du machst eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 und nicht nur für die PV-Anlage. Nur die EÜR mit der Anlage AVEÜR wird

            getrennt übermittelt. Zur Einkommensteuererklärung gehören alle Anlagen, die du schon bisher abgegeben hast plus die Anlage G und für

            2020 zusätzlich die Anlage Corona-Hilfen. Warum willst du dein Wahlrecht zur Einstufung als Liebhaberei nicht ausüben ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok. Also nur Anlage EÜR.
              was meinst du mit Corona Hilfen und Liebhaberei? Werde ich hierdurch begünstigt?

              Kommentar


                #8
                Wenn du die Voraussetzungen für das Wahlrecht zur Liebhaberei erfüllst und das Wahlrecht ausübst, bleibt die PV-Anlage

                bei der Einkommensteuer komplett außen vor, dann ist auch keine EÜR einzureichen. Ich habe dir doch oben eine Broschüre

                verlinkt, lesen musst du die schon selbst !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Charlie, vielen lieben Dank.

                  Da war ich noch zu sehr mit dem anderen beschäftigt aber das (Liebhaberei) hört sich auf den ersten Blick nicht schlecht an.
                  Um es nochmal zu erläutern. Ich schicke dem Finanzamt ein formloses schreiben das ich die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehme zusätzlich die 3 anderen Punkte und damit ist alles erledigt?
                  Somit entfällt die jährliche übermittelung der Einnahmen der Einspeisung.

                  Ich habe ja ja jetzt schon eine Steuernummer erhalten, stellt die ein Problem dar?

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                    #10
                    Ich habe ja ja jetzt schon eine Steuernummer erhalten, stellt die ein Problem dar?
                    Nein, für die Umsatzsteuer wirst du die brauchen, selbst wenn du dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Servus Charlie,

                      ich hab mir das Musterformular ausgedruckt und unterschrieben zu den Unterlagen gelegt. Muss ich jetzt noch was beachten weil du Umsatzsteuer noch anmerkst.

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                        #12
                        Muss ich jetzt noch was beachten weil du Umsatzsteuer noch anmerkst.
                        In dem Merkblatt steht auch etwas zum Thema Umsatzsteuer. Wenn du wirklich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst,

                        erklärst du deinen auf das Gesamtjahr hochgerechneten Umsatz 2020 einschließlich Eigenverbrauch in Zeile 34. In der Zeile 33 für

                        2019 trägst du 0 ein. In die Zeilen 167 und 168 auf Seite 13 ist dann noch jeweils 0,00 einzutragen, das wäre alles.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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