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Betriebsausgaben bei der Steuer

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    Betriebsausgaben bei der Steuer

    Hey Leute,

    ich hoffe, ihr könnt mir kurz aushelfen. Ich hab' meinen Master vor ein paar Tagen abgegeben, und im Stress vollkommen übersehen, dass ich noch meine Steuer 2020 auf Elster abgeben muss. Hoffe das Thema passt in dieses Forum. Die Fristverlängerung bis Oktober ist auch ganz nett. ^^

    Jedenfalls, ich bin seit letztem Jahr selbstständig geworden, und ich check gerade nicht, wo ich meine wenige Ausgaben angebe. Das ist Anlage EÜR 2020.

    Ich hatte nur eine nennenswerte Ausgabe, nämlich meinen Computer. Sagen wir 1000€. 60% beruflich genutzt, 40% privat. In welche Zeile trage ich jetzt die 600 bzw. 400 Euronen ein? Nur den beruflich genutzten Teil in Abschnitt „4 - Betriebsausgaben (einschließlich auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben)“? Die Prozente sind ja auch eine Schätzung meinerseits; gebe ich da in die Bezeichnung „Computer 60%“, und Betrag „600“ ein?

    Vielen Dank für alles!

    Bianca

    #2
    Bei ElsterFormular kannst du für 2020 schon mal nichts mehr erklären, das Programm stand nur bis 2019 zur Verfügung.

    Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens muss man abschreiben, wenn man sie nicht als GWG behandeln kann.

    Für Computer gibt es für 2020 eine Erleichterung, die darf man jetzt sofort abschreiben. Das muss aber über die

    Anlage AVEÜR erfolgen. Du kannst die 1000,00 € nehmen und die private Nutzung als Betriebseinnahme erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah, sorry, ich dachte, "ElsterFormular" meinte Formulare in Elster. Ich bin in Elster auf der Webseite angemeldet. Falls ein Mod den Thread in die richtige Kategorie verschieben kann/ will?

      Dann schau ich mir AVEÜR an. Danke. ... Okay, verstanden. Da also komplett eintragen, und die private Nutzung rechne ich der Betriebseinnahme (Zeile 1) zu.

      Okay. Vielen Dank, Charlie.

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        #4
        Ich habe das Thema verschoben..

        Dieser private Nutzungaanteil gehört in die Zeile 20, Kennzahl 108 und muss zusätzlich bei den Entnahmen im Zeile 125 der EÜR eingetragen werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für alles!

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei ElsterFormular kannst du für 2020 schon mal nichts mehr erklären, das Programm stand nur bis 2019 zur Verfügung.

            Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens muss man abschreiben, wenn man sie nicht als GWG behandeln kann.

            Für Computer gibt es für 2020 eine Erleichterung, die darf man jetzt sofort abschreiben. Das muss aber über die

            Anlage AVEÜR erfolgen. Du kannst die 1000,00 € nehmen und die private Nutzung als Betriebseinnahme erfassen.
            Hallo,

            für 2020 musst du noch zeitanteilig abschreiben.
            Ab 2021 dann den Rest.
            Die Regelung gilt erst ab 2021 (PC)

            https://www.haufe.de/steuern/finanzv...64_537792.html
            Gruß FIGUL

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