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ELSTER Steuerberechnung fehlerhaft (Kirchensteuer) ?

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    #16
    Ich habe in meiner Erklärung in ELSTER drei Einträge "Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung" gemacht, von denen in der ELSTER-Berechnung anscheinend nur zwei berücksichtigt wurden (resultierende Differenz ca. 1200 EUR).
    Was darauf hindeutet, dass nach der manuellen Erfassung erneut ein Bescheinigungsabruf durchgeführt wurde, der zur Löschung vorhandener Einträge geführt hat.

    Das ist der eigentliche Softwarefehler. Ich habe bei mir auch drei Einträge, die sind in der Steuerberechnung korrekt aufsummiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      > Was darauf hindeutet, dass nach der manuellen Erfassung erneut ein Bescheinigungsabruf durchgeführt wurde, der zur Löschung vorhandener Einträge geführt hat.

      In der eingereichten Erklärung sind die drei Einträge allerdings zu sehen (auch jetzt noch, wenn ich sie mir in ELSTER ansehe).

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        #18
        In der eingereichten Erklärung sind die drei Einträge allerdings zu sehen (auch jetzt noch, wenn ich sie mir in ELSTER ansehe).
        Und wenn du die Daten in eine neue Erklärung übernimmst, wird dann die Summe der Kirchensteuern richtig ausgewiesen oder nicht?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Wollte ich gerade mal ausprobieren, habe aber festgestellt, dass man auch nach der Einreichung auch noch eine Steuerberechnung machen kann, und dort wurden dann jetzt alle Einträge berücksichtigt.

          Also wohl doch kein Softwarefehler wo einfach ein Eintrag übersehen wurde, aber da ich die lückenhafte Berechnung laut Zeitstempel wenige Minuten vor der Einreichung gemacht hatte, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich da selber noch was geändert habe (oder einen Belegabruf durchgeführt habe), ohne auch nochmals eine Steuerberechnung durchzuführen, aber wer weiss. Alles etwas mysteriös....

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