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Steuerberechnung nicht möglich

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    Steuerberechnung nicht möglich

    Einen schönen Sonntag Abend.
    Heißt dieser Hinweis eine Steuerberechnung ist gar nicht möglich? Kann ich daran etwas ändern?
    Anlage Kind: Ein volljähriges Kind war im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise im Ausland auswärtig untergebracht. Der zu berücksichtigende Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes kann nicht maschinell ermittelt werden.
    Liebe Grüße und Danke, Sam

    #2
    Heißt dieser Hinweis eine Steuerberechnung ist gar nicht möglich? Kann ich daran etwas ändern?
    Es gibt leider Fälle, die nicht maschinell berechnet werden können. Du musst die Eingaben vorübergehend manipulieren und das

    Kind im Inland auswärtig unterbringen, um zu einer vorläufigen Steuerberechnung zu kommen. Wenn das Land, in dem das Kind

    gelebt hat, zur gleichen Ländergruppe wie Deutschland zählt, stimmt die Steuerberechnung trotzdem. Bei anderen Ländergruppen

    wird der Freibetrag von maximal 924,00 € gekürzt. Die Auswirkungen müsste man außerhalb von Mein ELSTER berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      dann werde ich das Kind jetzt mal umziehen lassen und im Anschluss wieder eingeben. Zum Glück gibt es ja die Oktober Verlängerung, denn die Umstellung finde ich wirklich schwer. Kind ist in England, dass finde ich übrigens nicht in der Liste, weder als UK noch GB, noch England.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis zur unkomplizierten Lösung

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        #4
        Ergänzung: England nennt sich Vereinigtes Königreich

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          #5
          England wird in der Liste nicht als UK, sondern als Vereinigtes Königreich geführt, die Amtssprache ist bekanntlich Deutsch.

          Es gehört natürlich auch zur Ländergruppe 1, so dass die maximal 924,00 € gelten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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