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Rentenanpassungsbetrag

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    Rentenanpassungsbetrag

    Hallo, kaum angemeldet und schon benötige ich Hilfe.
    Auf meiner Rentenmitteilung der DRV ist der Rentenanpassungsbetrag (Anlage R, Zeile 5) nicht ausgewiesen. Der Betrag wird doch bestimmt von der DRV online übermittelt. Nun zur Frage: Wo finde ich diesen Betrag in Elster?

    Vielen Dank
    Gabi

    #2
    Den Rentenanpassungsbetrag siehst du, wenn du deine Bescheinigungen in Mein ELSTER abrufst, falls es denn schon einen gibt.

    Das hängt ja vom Beginn der Rente ab. Du kannst die Rentenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt auch bei der DRV beantragen.

    Das muss man nur einmal machen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Die Rentenbescheinigung der DRV kommt bereits automatisch, leider ist die DRV, trotz mehrmaliger Nachfrage, nicht in der Lage den Rentenanpussungsbetrag seperat auszuweisen.
      Es werden immer nur der Rentenbetrag, die KV und PV Beträge ausgewiesen.

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        #4

        sorry, natürlich Rentenanpassungsbetrag.

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          #5
          Den Abruf von "Bescheinigungen" habe ich jetzt beantragt.

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            #6
            Wann hat denn die Rente begonnen ? Einen Rentenanpassungsbetrag kann es bei einem unterjährigen Rentenbeginn ja erst im

            dritten Jahr nach Rentenbeginn geben. Beispiel: Bei Rentenbeginn: 01.07.2018 würde erstmals im Jahr 2020 ein Rentenanpassungsbetrag

            ausgewiesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Die Rente läuft seit 2005, mit einem Besteuerungsanteil von 50%, zunächst als EU-Rente, später dann als Altersrente.

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                #8
                Die Rente läuft seit 2005, mit einem Besteuerungsanteil von 50%, zunächst als EU-Rente, später dann als Altersrente.
                Dann gibt es natürlich schon seit vielen Jahren einen Rentenanpassungsbetrag. Hast du die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

                denn wirklich beantragt ? Die hat ja nichts mit der Rentenanpassungsmitteilung zu tun, die man bei Rentenerhöhungen Ende Juni bzw. Anfang Juli

                bekommt. Die Daten bekommt ja nur das Finanzamt automatisch, als Rentner gibt es die nur auf Antrag, der aber nur einmal gestellt werden muss.

                Ich bekomme die Mitteilung in der Regel bis Ende Februar für das abgelaufene Jahr. Bitte bei dem Online-Antrag keinen Endtermin eingeben !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ja, die Mitteilung kommt immer im Januar/Februar, aber eben immer ohne Ausweisung des Rentenanpassungsbetrages.

                  "Die Daten bekommt ja nur das Finanzamt automatisch" >>> genau die Daten will ich abrufen, damit ich nicht immer den Betrag selbst ausrechnen muss.
                  Die DRV schafft es ja leider nicht, trotz mehrmaliger Bitte/Aufforderung. :-)

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                    #10
                    Bei mir stimmt die Bescheinigung der DRV, die ich seit 2015 erhalte, exakt mit den elektronisch an das Finanzamt übermittelten Daten überein

                    und natürlich ist auch der Rentenanpassungsbetrag korrekt darin ausgewiesen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Die Daten auf der Bescheinigung, also Gesamtrente und KV/PV passen auch. Allerdings steht bei "im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag" bei mir 0,-€.
                      Wird der Betrag auf deiner Bescheinigung extra ausgewiesen?

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                        #12
                        Wird der Betrag auf deiner Bescheinigung extra ausgewiesen?
                        Aber natürlich ! In der ersten Zeile steht der Rentenbeginn, einzutragen in Zeile 6 der Anlage R, dann folgt der Rentenbetrag für Zeile 4

                        und dann der darin enthaltene Rentenanpassungsbetrag für die Zeile 5. Der ist bei meinem Rentenbeginn 01.07.2014 natürlich nicht 0,00

                        sondern liegt inzwischen bei über 2.500,00 €, da auch meine Rente über dem Durchschnitt liegt. Der Betrag stimmt auch. Ich habe die

                        Werte seit 2015 in einer Excel-Tabelle erfasst, die ich jährlich fortschreibe. Der steuerfreie Rentenbetrag entspricht in meinem Fall 32%

                        des Rentenbetrags 2015 und bleibt seitdem unverändert, da ich männlich bin und meine Rente keine Kindererziehungszeiten enthält.

                        Der steuerpflichtige Teil meiner Rente ist von ursprünglich 68,00% im Jahr 2015 auf inzwischen 72,48% im Jahr 2020 gestiegen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Ich sehe den Rentenanpassungsbetrag immer erst in unserem Steuerbescheid.
                          Hätte ihn aber gerne vorher, damit ich weiß wie viel ich nachzahlen muß.

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                            #14
                            Jetzt habe ich den Denkfehler gefunden, lag natürlifch an mir.
                            Bei der Umstellung von der Erwerbsunfähigkeitsrente auf die Altersrente, wird ja alles neu berechnet, daher fehlte der Rentenanpassungsbetrag.

                            Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. Dann gilt Folgendes:
                            • Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt. Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 aus derselben Versicherung einander nachfolgen, z. B. Altersrente anstelle der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente.
                            https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9393165.html

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                              #15
                              Jetzt habe ich den Denkfehler gefunden, lag natürlifch an mir.
                              Ich habe mich schon etwas gewundert, aber aus deinen Beiträgen war nicht ersichtlich, wann die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt wurde.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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