Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hätte folgende Frage:
mein Hauptwohnsitz / Familienwohnsitz liegt seit Kurzem in Österreich. Bislang hatte ich nur einen Hauptwohnsitz in Deutschland. Nach meinem Umzug nach Österreich habe ich zwar weiter einen Wohnsitz in Deutschland, der Lebensmittelpunkt ist aber der österreichische Wohnsitz. Beides sind aber Hauptwohnsitze.
Jetzt frage ich mich, an welches Finanzamt ich künftig meine Steuererklärung richten muss. Da ich weiter uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig bin, vermute ich, dass das FA am Wohnsitz meiner arbeitsbedingten Nebenwohnung in Deutschland ist?
Wäre es in dem Zusammenhang u.U. geschickt, als Absenderadresse die österreichische Adresse in die Steuererklärung aufzunehmen, damit deutlich wird, dass der andere Wohnsitz nur arbeitsbedingt unterhalten wird (und ich dafür auch doppelte HH-Führung geltend machen möchte)?
Ich hoffe, ich hab das nicht zu kompliziert gemacht... :-)
Für Hinweise wäre ich dankbar
Beste Grüße
ich bin neu hier und hätte folgende Frage:
mein Hauptwohnsitz / Familienwohnsitz liegt seit Kurzem in Österreich. Bislang hatte ich nur einen Hauptwohnsitz in Deutschland. Nach meinem Umzug nach Österreich habe ich zwar weiter einen Wohnsitz in Deutschland, der Lebensmittelpunkt ist aber der österreichische Wohnsitz. Beides sind aber Hauptwohnsitze.
Jetzt frage ich mich, an welches Finanzamt ich künftig meine Steuererklärung richten muss. Da ich weiter uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig bin, vermute ich, dass das FA am Wohnsitz meiner arbeitsbedingten Nebenwohnung in Deutschland ist?
Wäre es in dem Zusammenhang u.U. geschickt, als Absenderadresse die österreichische Adresse in die Steuererklärung aufzunehmen, damit deutlich wird, dass der andere Wohnsitz nur arbeitsbedingt unterhalten wird (und ich dafür auch doppelte HH-Führung geltend machen möchte)?
Ich hoffe, ich hab das nicht zu kompliziert gemacht... :-)
Für Hinweise wäre ich dankbar
Beste Grüße
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