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Doppelte Haushaltsführung - zuständiges Finanzamt

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    Doppelte Haushaltsführung - zuständiges Finanzamt

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hätte folgende Frage:

    mein Hauptwohnsitz / Familienwohnsitz liegt seit Kurzem in Österreich. Bislang hatte ich nur einen Hauptwohnsitz in Deutschland. Nach meinem Umzug nach Österreich habe ich zwar weiter einen Wohnsitz in Deutschland, der Lebensmittelpunkt ist aber der österreichische Wohnsitz. Beides sind aber Hauptwohnsitze.

    Jetzt frage ich mich, an welches Finanzamt ich künftig meine Steuererklärung richten muss. Da ich weiter uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig bin, vermute ich, dass das FA am Wohnsitz meiner arbeitsbedingten Nebenwohnung in Deutschland ist?

    Wäre es in dem Zusammenhang u.U. geschickt, als Absenderadresse die österreichische Adresse in die Steuererklärung aufzunehmen, damit deutlich wird, dass der andere Wohnsitz nur arbeitsbedingt unterhalten wird (und ich dafür auch doppelte HH-Führung geltend machen möchte)?

    Ich hoffe, ich hab das nicht zu kompliziert gemacht... :-)

    Für Hinweise wäre ich dankbar

    Beste Grüße

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung - zuständiges Finanzamt

    Das Thema ist neu, siehe auch Deine geänderte Überschrift, daher auch neues Thema.

    In Deutschland hast Du EINEN Wohnsitz, also ist als deutsches Finanzamt das dafür zuständig und nicht das österreichische. Daneben ist für Deine österreichische Steuer vermutlich das für Deinen österreichischen Wohnsitz zuständige Finanzamt zuständig. Haupt- oder Neben- oder Pipapo-Wohnsitz interessiert nicht, entscheidend ist "Wohnsitz".

    Als Adresse gibst Du die an, wo der Bescheid hingesandt werden soll, denke nicht so kompliziert. Ich würde Dir aber trotzdem raten Deine deutsche Adresse zu nehmen, da länderübergreifend der Postweg dann doch verworrener oder unsicherer werden könnte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung - zuständiges Finanzamt

      Wobei die Überschrift Doppelte Haushaltsführung eher verwirrend ist, denn eigentlich geht es um die unbeschränkte Steuerpflicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung - zuständiges Finanzamt

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wobei die Überschrift Doppelte Haushaltsführung eher verwirrend ist, denn eigentlich geht es um die unbeschränkte Steuerpflicht.

        Vielen dank & sorry für die Verwirrung. Aber es geht mir aktuell tatsächlich erstmal um die doppelte Haushaltsführung, die ich als Freibetrag für 2020 beantragen möchte. Steuererklärung kommt später.

        Und wegen der Frage nach der Zuständigkeit: ich hätte spontan dazu geneigt, das alles an mein bisher zuständiges Finanzamt an meinem bisherigen Wohnsitz (in Deutschland) zu richten, in der Hoffnung, dass diese es dann an das zuständige FA an meinem aktuellen Wohnsitz weiterleiten.

        Oder ist dieser Optimismus unbegründet?

        Beste Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung - zuständiges Finanzamt

          Oder ist dieser Optimismus unbegründet?
          Der ist gänzlich unbegründet. Die Finanzämter in Deutschland leiten keine Anträge nach Österreich weiter und umgekehrt.

          Eine doppelte Haushaltsführung setzt eine berufliche Veranlassung voraus, was aus deinem ersten Beitrag nicht ersichtlich ist.

          Man kann wohl auch nur einen Lebensmittelpunkt haben!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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