Ich habe seit Jahren bei meinen privaten Altersvorsorgeprodukten, meiner privaten Krankenversicherung und bei meinem Gehalt durch den Arbeitgeber keine strukturellen Änderungen gehabt. Lediglich haben sich die Beträge geringfügig geändert. Ich habe die Anlage Vorsorgeaufwand für 2019 genau so ausgefüllt wie für 2020.
Im Jahr 2019 gab es dazu folgende (vom Finanzamt bestätigte) Berechnung:
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Veranlagungszeitraum abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . -25
Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.245
Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.912
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* Seite 2 dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650
Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.562
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.200. . . . -4.200
Im Jahr 2020 gibt es ein vollkommen anderes Ergebnis:
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2020 geleistete Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . 866
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -866
Welche Änderunge gab es von 2019 auf 2020, dass im Jahr 2019 Altersvorsorgebeiträge in Höhe von 3912 angerechnet werden, in 2020 aber nichts. Wie gesagt: strukturell hat sich bei meinem Job und den Verträgen nichts geändert.
Im Jahr 2019 gab es dazu folgende (vom Finanzamt bestätigte) Berechnung:
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Veranlagungszeitraum abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . -25
Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.245
Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.912
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Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.562
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.200. . . . -4.200
Im Jahr 2020 gibt es ein vollkommen anderes Ergebnis:
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2020 geleistete Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . 866
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -866
Welche Änderunge gab es von 2019 auf 2020, dass im Jahr 2019 Altersvorsorgebeiträge in Höhe von 3912 angerechnet werden, in 2020 aber nichts. Wie gesagt: strukturell hat sich bei meinem Job und den Verträgen nichts geändert.
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