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Anlage Altersvorsorge: andere Berechnung von 2019 auf 2020

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    Anlage Altersvorsorge: andere Berechnung von 2019 auf 2020

    Ich habe seit Jahren bei meinen privaten Altersvorsorgeprodukten, meiner privaten Krankenversicherung und bei meinem Gehalt durch den Arbeitgeber keine strukturellen Änderungen gehabt. Lediglich haben sich die Beträge geringfügig geändert. Ich habe die Anlage Vorsorgeaufwand für 2019 genau so ausgefüllt wie für 2020.

    Im Jahr 2019 gab es dazu folgende (vom Finanzamt bestätigte) Berechnung:

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Veranlagungszeitraum abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . -25
    Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.245
    Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.912
    >>> ELSTER <<<
    * Seite 2 dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 650
    Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.562
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.200. . . . -4.200

    Im Jahr 2020 gibt es ein vollkommen anderes Ergebnis:

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Kalenderjahr 2020 geleistete Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . 866
    im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 866
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -866


    Welche Änderunge gab es von 2019 auf 2020, dass im Jahr 2019 Altersvorsorgebeiträge in Höhe von 3912 angerechnet werden, in 2020 aber nichts. Wie gesagt: strukturell hat sich bei meinem Job und den Verträgen nichts geändert.
    Zuletzt geändert von Siko; 04.08.2021, 09:28.

    #2
    Womöglich ist die Zulage günstiger?

    Was passiert denn, wenn Du testhalber mal das Brutto um 10.000 erhöhst?

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank. Habe ich ausprobiert. Ich habe das Brutto in Anlage N (Ziffer 6) testweise um 10000 erhöht oder gesenkt. Beides hatte keinen Effekt. Auch nicht bei 20000. Das gleiche hjabe ich mit der Anlage AV unter Beitragspflichtige Einnahmen in Ziffer 6 probiert. Auch kein Effekt.

      Gruß
      Siko

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        #4
        Sind jetzt Kinder hinzugekommen, für die Anspruch auf Kinderzulage besteht ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo Picard777,

          ein Kind ist auch nicht hinzugekommen. Eigentlich hat sich nichts grundsätzliches geändert. Es gehr im Übrigen um die Einkommenssteuer mit dem Online Elster-Tool (MeinElster).
          Ich habe diese Forum gewählt, da ich vermute, dass es im Tool einen Bug gibt.Warum kommt bei nominal identischen Eingabedaten plötzlich ein ganz anderes Ergebnis heraus.

          VG
          Siko

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            #6
            Wurden denn die Riesterbeiträge in den Zusatzangaben zur Steuerberechnung angegeben?

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