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Anlagen R-AV/bAV

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    Anlagen R-AV/bAV

    Hallo,

    das neue Online-Formular von Elster durchblicke ich noch nicht wirklich, da war die alte Plattform für mich Anwenderfreundlicher.

    Ich bin jetzt erst über Umwege darauf gestoßen, dass es die Anlage R-AV/bAV gibt.

    Verstehe nicht, warum diese nicht automatisch vom System kommt, wenn man Anlage AV ausfüllt.

    Nun habe ich bei meiner Steuererklärungsabgabe leider meine Beiträge in einen Riester-Bausparvertrag nicht angeben können, das sollte aber kein Problem sein, oder?
    Die Beiträge werden doch automatisch vom Geldinstitut ans FA gemeldet wegen der Riester-Zulage, oder? Von daher gehen die nicht verloren?
    Wo müsste ich diese zukünftig eintragen? Das mit den verschiedenen Werbungskosten in der Anlage R-AV/bAV verstehe ich nicht.

    Ebenso gilt das für meine betriebliche Altersvorsorge.
    Mein alter Arbeitgeber hatte für uns AN eine baV Pensionskasse im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage abgeschlossen.

    Habe erst 2021 die Zusage des neuen AG erhalten, dass dieser diesen Vertrag übernimmt und er hat jetzt für November und Dezember Beiträge nachgezahlt.
    Sind also monatliche Pensionskassenbeiträge.

    Auf der Abrechnung werden die aufgesplittet in Beitrag I als Grundbetrag nach 315 stfrei und Beitrag II stfrei als Förderung.

    Wird aber auf das Brutto addiert und dann gehe ich von aus auch in die Steuerberechnung aufgenommen.

    Nun habe ich bei der Anlage R-AV/bAV gelesen da wird pauschal 102,00 Euro angesetzt. Hab ich das korrekt verstanden?
    Weil nach der jetzigen Genehmigung vom AG werde ich die Beträge für 2020 wohl nicht mehr in die noch nicht bearbeitete Steuererklärung beim FA nachmelden können...

    Wie kann oder muss man dann zukünftig diese Beiträge in der St-Erklärung angeben?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!

    Grüße

    Sven

    #2
    Hallo,

    Anlage R-AV/bAV betrifft Rentenempfänger
    Anscheinend hast du dir die Anlage nicht richtig angeschaut.
    Für Riesterbausparvertrag musst du die Anlage AV ausfüllen oder du verzichtest auf die Günstigerprüfung.
    Bei deinem Steuerbescheid wirst du nochmals auf die fek#hlenfe Anlage AV hingewiesen
    Die Pensionskasse kannst du vergessen
    Gruß FIGUL

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      #3
      Okay, danke dann habe ich es doch richtig gemacht.
      Hatte nämlich hier im Forum einen Post bzgl. Riester und Anlage R-AV gelesen und war jetzt völlig verwirrt :-(

      Nur den eingezahlten Betrag für riester kann man nirgends mehr eintragen oder?
      Und wie würde man auf die Günstigerprüfung verzichten bzw. sie haben wollen?

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        #4
        Hallo,

        Keine Anlage AV keine Günstigerprüfung
        Den eingezahlten Beitrag zu Riester kannst du für die Berechnung in die
        Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung Zeile 7 eingeben.
        Das wird nicht an das FA übermittelt.
        Die Berechnung funktioniert auch ohne Anlage, wenn du den Bescheinigungsabruf nützt
        Zuletzt geändert von FIGUL; 04.08.2021, 11:55.
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hi,

          ich danke dir für den Hinweis.

          Ich habe den Riester-Beitrag jetzt mal in einem neuen Formular in diese Zeile 7 eingegeben.
          Am Berechnungsergebnis am Ende ändert sich nichts.
          Ist das normal?

          Kann man den Riester-Beitrag bei einer bereits abgegebenen Erklärung nachreichen?

          Danke

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            #6
            Du kannst nur die komplette korrigierte / ergänzte Steuererklärung erneut übermitteln.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Sven0815 Beitrag anzeigen
              Ich habe den Riester-Beitrag jetzt mal in einem neuen Formular in diese Zeile 7 eingegeben.
              Am Berechnungsergebnis am Ende ändert sich nichts.
              Ich nehme an Du meinst die Zeile 7 der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Wenn sich das nicht auswirkt dann war wohl die Zulage günstiger als der Sonderausgabenabzug.

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                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Du kannst nur die komplette korrigierte / ergänzte Steuererklärung erneut übermitteln.
                Und wie kann man das machen?
                Kopiere ich da das ans FA gesendete Formular und füge diese anlage samt Eintrag hinzu und sende es dann als neue Steuererklärung?

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                  #9
                  Hallo,

                  hast du die Anlage AV bei deiner gesendeten Erklärung dabei?
                  Gruß FIGUL

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