Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KSt 1: Anlage V nicht zu finden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KSt 1: Anlage V nicht zu finden

    Hallo allerseits,

    seit mehreren Jahren mache ich die Körperschaftsteuererklärung für einen Wohnheim e.V.. Dieser hat Einnahmen aus Vermietung.
    Für das Jahr 2018 kann ich ums Verplatzen die Anlage V zur Eingabe der Werbungskosten (wie z.B. "Instandhaltungskosten") nicht finden. Ich kann lediglich in der Anlage ZVE die Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung angeben. Unter "Anlagen hinzufügen" wird die Anlage V nicht aufgeführt. Die alphabetisch letzten Formulare sind

    Anlage SAN
    Anlage Verluste
    Anlage WA
    Anlage WiFö
    Anlage Z
    Anlage Zinsschranke
    Anlage ZVE

    Anlage V ist nirgends zu finden.
    In meinen Unterlagen von 2017 sehe ich aber, dass ich die Anlage V über "Mein Elster" ausfüllen konnte.

    Kann jemand helfen?
    Beste Grüße
    Maverick
    Zuletzt geändert von MavMcLeod; 16.10.2019, 12:39.

    #2
    AW: KSt 1: Anlage V nicht zu finden

    Meines Wissens wird bei Körperschaften nicht zwischen einzelnen Einkunftsarten unterschieden, so dass es dafür auch keine extra Anlagen zur KSt gibt.
    Es sind vielmehr alle Einnahmen u. Ausgaben in der Bilanz zu erfassen und nur der Gewinn in der Erklärung auszuweisen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: KSt 1: Anlage V nicht zu finden

      Nope, bis 2017 wurden die Einkünfte aus Vermietung auch für die KSt über die Anlage V berechnet.
      Man musste oben rechts ankreuzen ob die Anlage V für eine EKSt-Erklärung, KSt-Erklärung oder eine Feststellung gedacht war. Seit 2018 ist der Punkt "für Körperschaftsteuererklärung" weggefallen.

      Seit dem Steuerjahr 2018 gibt es die Anlage V aber nicht mehr für die KSt 1, sondern in der Anlage ZVE werden die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung angegeben (Zeile 12). Die Berechnung der Einkünfte aka "Einnahmen abzgl. Aufwendungen/Werbungskosten" muss in einer gesonderten Aufstellung erfolgen und eingereicht werden. Ironischer Weise darf man das in Form der "Anlage V" tun.... oder eben formlos.

      Das nächste Mal rufe ich gleich beim FA an und wühle mich nicht erst lange durchs Netz.

      LG Maverick

      Kommentar

      Lädt...
      X