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Steuerberechnung nicht möglich - Abbruch Anlage R

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    Steuerberechnung nicht möglich - Abbruch Anlage R

    Hallo,

    folgende Fehlermeldung bekomme ich immer bei mein_elster

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
    das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
    und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
    zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.

    In der Steuererklärung in Anlage R sind genau die Werte aus dem Rentenformular übertragen. So sieht es aus:


    Unbenannt.png
    Was ist denn jetzt hiermit gemeint? Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
    das die Erklärung abgegeben wird??? Der beginn der Rente kann natürlich vor dem Jahr der Abgabe der Erklärung liegen, oder wie ist das zu verstehen?

    Gruß
    DeltaTango

    #2
    Angaben zu weiteren Renten (Seite 3) wurden nicht gemacht ? Ich kann den Fehler nämlich mit deinen Eingaben nicht reproduzieren

    Für welches Jahr erstellst du die Erklärung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Deine Antwort. Die Erklärung ist für 2020. In der Anlage R sind nur die Angaben wie oben gezeigt.
      Wir hatten noch Eintragungen in der Anlage R-AV, dort war in Zeile 20 noch das falsche End-Datum der Rente eingetragen. Jetzt mit dem richtigen End-Datum läuft die Steuerberchechnung wieder. :-)

      LG
      DeltaTango

      Kommentar


        #4
        Wir hatten noch Eintragungen in der Anlage R-AV, dort war in Zeile 20 noch das falsche End-Datum der Rente eingetragen.
        Dann ist der Text der Fehlermeldung nicht aktuell, der immer noch auf die Anlage R verweist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann ist der Text der Fehlermeldung nicht aktuell, der immer noch auf die Anlage R verweist.
          Hallo,

          Respekt für diese Erkenntnis
          Gruß FIGUL

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