Hallo,
folgende Fehlermeldung bekomme ich immer bei mein_elster
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.
In der Steuererklärung in Anlage R sind genau die Werte aus dem Rentenformular übertragen. So sieht es aus:
Unbenannt.png
Was ist denn jetzt hiermit gemeint? Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
das die Erklärung abgegeben wird??? Der beginn der Rente kann natürlich vor dem Jahr der Abgabe der Erklärung liegen, oder wie ist das zu verstehen?
Gruß
DeltaTango
folgende Fehlermeldung bekomme ich immer bei mein_elster
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.
In der Steuererklärung in Anlage R sind genau die Werte aus dem Rentenformular übertragen. So sieht es aus:
Unbenannt.png
Was ist denn jetzt hiermit gemeint? Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
das die Erklärung abgegeben wird??? Der beginn der Rente kann natürlich vor dem Jahr der Abgabe der Erklärung liegen, oder wie ist das zu verstehen?
Gruß
DeltaTango
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