Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bereitstellung zum elektronischen Abruf abbestellen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bereitstellung zum elektronischen Abruf abbestellen

    Guten Tag liebe Leute,

    in Mai habe ich meine Einkommensteuer für 2020 mit meine ELSTER erstellt und übertragen.
    Nun alles lief prima.

    Ich habe mich immer wieder in ELSTER eingelockt um zu sehen ob ich den Bescheid erhalten habe damit ich meine Steuer zahlen kann.
    Erst am 21.05 habe ich eine "Benachrichtigung über neue Bescheiddaten " im Postfach entdeckt.

    Ich habe darauf geklickt und zu lesen stand:
    "Diese zum Abruf bereitgestellten Daten sind rechtlich nicht relevant, sondern dienen lediglich Ihrer Information. Rechtlich relevant ist die Papierausfertigung Ihres Steuerbescheids, sofern Sie nicht der elektronischen Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids durch Bereitstellung zum Datenabruf zugestimmt haben. ...."

    So dachte ich mir. Ich warte auf die Papieranfertigung der Bescheid, denn ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Abgestellt hätte.

    Leider lag ich falsch!

    Erst am 4. Juli habe ich zufälligerweise in Elster-Online entdeckt, dass meine Bescheiddatei in Digitalform da war.
    Ich war mir sicher ich bekomme es per Post.

    So habe ich das Finanzamt gleich angeschrieben und den Vorfall erklärt.
    Am 14. 07. habe ich einen Brief mit der Säumnisszuschlag.
    Also, meinen Schreiben hat nicht geholfen.

    In 21 Jahre habe ich nicht einen einziges Mal zu später meine Steuer bezahlt. Weder Vor- und Umsatzsteuer noch Einkommensteuer.
    Ich finde unglaublich, dass das Finanzamt das nicht berüchsichtigt.


    Ehrlich zu sein, die Benachrichtigung von Elster habe ich erhalten, sie sind aber im Spam-Ordner gelandet weil sie nicht mit dem üblichem Email versendet wurde porta@
    sondern mit benachrichtigung@elster.de



    Die eigentliche Frage ist, ob ich die Bereitstellung zum elektronischen Abruf abbestellen kann. und ich nur per Post meine Bescheid bekommen kann?

    Viele Dank auch fürs Mitlesen.


    Zuletzt geändert von barbagianni; 08.08.2021, 15:01.

    #2
    Die einheitlich Frage ist, ob ich die Bereitstellung zum elektronischen Abruf abbestellen kann. und ich nur per Post meine Bescheid bekommen kann?
    Die Bereitstellung des rechtsverbindlichen Steuerbescheids in elektronischer Form erfolgt nur mit Zustimmung, die du, ob nun gewollt oder nur versehentlich

    sei dahingestellt, jedenfalls im Hauptvordruck erteilt haben musst. Die Bereitstellung der unverbindlichen Bescheiddaten erfolgt dagegen automatisch.

    Spätestens 2 Tage später kommt dann der Steuerbescheid ins Haus oder eben in das Postfach. Die Auswahl der Form der Bekanntgabe erfolgte für 2020

    auf Seite 5 des Hauptvordrucks. Da wählst du nächstes Jahr besser wieder Papier aus.

    Bekanntgabe_2020.JPG

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke sehr. Ich werde nächstes mal besser aufpassen.

      Kommentar


        #4
        In solchen Fällen rate ich gern off topic dazu, den Erlass der Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen zu beantragen. Schreib einfach dazu, dass Du zwar die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form angeklickt hast, Dir aber über die Konsequenzen nicht bewusst warst, da auch bisher zusätzlich zur Bekanntgabe der Bescheiddaten ein Bescheid in Papierform erging.

        Grundsätzlich solltest Du darauf achten, dass Bescheid und Bescheiddaten zwei verschiedene Sachen sind.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          In solchen Fällen rate ich gern off topic dazu, den Erlass der Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen zu beantragen. Schreib einfach dazu, dass Du zwar die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form angeklickt hast, Dir aber über die Konsequenzen nicht bewusst warst, da auch bisher zusätzlich zur Bekanntgabe der Bescheiddaten ein Bescheid in Papierform erging.

          Grundsätzlich solltest Du darauf achten, dass Bescheid und Bescheiddaten zwei verschiedene Sachen sind.
          Ich habe die Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen beantragt. Mal schauen ob sie kulant sind.
          Danke sehr für den Tipp!

          Kommentar


            #6
            Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen
            Ich habe die Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen beantragt.
            Ich hoffe den Erlass der Säumniszuschläge .

            Sag Bescheid wenn Du eine Antwort hast.

            Kommentar


              #7
              Ja, der Erlass :-D

              Oh es hat tatsächlich geklappt. Großartig.
              Sie haben mir das Geld heute zurücküberwiesen. Das ist doch cool. So ein Timing! Ich hätte es nicht gedacht.

              Das war aber wirklich nicht mein Absicht die Steuer später zu zahlen.
              Noch einmal einen speziellen Danke an L.E. Fant
              Zuletzt geändert von barbagianni; 09.08.2021, 16:17.

              Kommentar


                #8
                Super! Das funktioniert natürlich kein zweites Mal. Aber wenn Du wirklich 'aus Versehen' verspätet bezahlt hast, dann lässt das Finanzamt da mal mit sich reden.

                Kommentar

                Lädt...
                X