Guten Tag liebe Leute,
in Mai habe ich meine Einkommensteuer für 2020 mit meine ELSTER erstellt und übertragen.
Nun alles lief prima.
Ich habe mich immer wieder in ELSTER eingelockt um zu sehen ob ich den Bescheid erhalten habe damit ich meine Steuer zahlen kann.
Erst am 21.05 habe ich eine "Benachrichtigung über neue Bescheiddaten " im Postfach entdeckt.
Ich habe darauf geklickt und zu lesen stand:
"Diese zum Abruf bereitgestellten Daten sind rechtlich nicht relevant, sondern dienen lediglich Ihrer Information. Rechtlich relevant ist die Papierausfertigung Ihres Steuerbescheids, sofern Sie nicht der elektronischen Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids durch Bereitstellung zum Datenabruf zugestimmt haben. ...."
So dachte ich mir. Ich warte auf die Papieranfertigung der Bescheid, denn ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Abgestellt hätte.
Leider lag ich falsch!
Erst am 4. Juli habe ich zufälligerweise in Elster-Online entdeckt, dass meine Bescheiddatei in Digitalform da war.
Ich war mir sicher ich bekomme es per Post.
So habe ich das Finanzamt gleich angeschrieben und den Vorfall erklärt.
Am 14. 07. habe ich einen Brief mit der Säumnisszuschlag.
Also, meinen Schreiben hat nicht geholfen.
In 21 Jahre habe ich nicht einen einziges Mal zu später meine Steuer bezahlt. Weder Vor- und Umsatzsteuer noch Einkommensteuer.
Ich finde unglaublich, dass das Finanzamt das nicht berüchsichtigt.
Ehrlich zu sein, die Benachrichtigung von Elster habe ich erhalten, sie sind aber im Spam-Ordner gelandet weil sie nicht mit dem üblichem Email versendet wurde porta@
sondern mit benachrichtigung@elster.de
Die eigentliche Frage ist, ob ich die Bereitstellung zum elektronischen Abruf abbestellen kann. und ich nur per Post meine Bescheid bekommen kann?
Viele Dank auch fürs Mitlesen.
in Mai habe ich meine Einkommensteuer für 2020 mit meine ELSTER erstellt und übertragen.
Nun alles lief prima.
Ich habe mich immer wieder in ELSTER eingelockt um zu sehen ob ich den Bescheid erhalten habe damit ich meine Steuer zahlen kann.
Erst am 21.05 habe ich eine "Benachrichtigung über neue Bescheiddaten " im Postfach entdeckt.
Ich habe darauf geklickt und zu lesen stand:
"Diese zum Abruf bereitgestellten Daten sind rechtlich nicht relevant, sondern dienen lediglich Ihrer Information. Rechtlich relevant ist die Papierausfertigung Ihres Steuerbescheids, sofern Sie nicht der elektronischen Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids durch Bereitstellung zum Datenabruf zugestimmt haben. ...."
So dachte ich mir. Ich warte auf die Papieranfertigung der Bescheid, denn ich kann mich nicht erinnern, dass ich das Abgestellt hätte.
Leider lag ich falsch!
Erst am 4. Juli habe ich zufälligerweise in Elster-Online entdeckt, dass meine Bescheiddatei in Digitalform da war.
Ich war mir sicher ich bekomme es per Post.
So habe ich das Finanzamt gleich angeschrieben und den Vorfall erklärt.
Am 14. 07. habe ich einen Brief mit der Säumnisszuschlag.
Also, meinen Schreiben hat nicht geholfen.
In 21 Jahre habe ich nicht einen einziges Mal zu später meine Steuer bezahlt. Weder Vor- und Umsatzsteuer noch Einkommensteuer.
Ich finde unglaublich, dass das Finanzamt das nicht berüchsichtigt.
Ehrlich zu sein, die Benachrichtigung von Elster habe ich erhalten, sie sind aber im Spam-Ordner gelandet weil sie nicht mit dem üblichem Email versendet wurde porta@
sondern mit benachrichtigung@elster.de
Die eigentliche Frage ist, ob ich die Bereitstellung zum elektronischen Abruf abbestellen kann. und ich nur per Post meine Bescheid bekommen kann?
Viele Dank auch fürs Mitlesen.
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