Keine Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

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  • orecker
    Neuer Benutzer
    • 10.06.2019
    • 5

    #1

    Keine Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

    Hallo,
    wie jedes Jahr erledige ich meine Einkommensteuererklärung per Elster, übernehme die meisten Daten aus dem letzen Jahr und aktualisiere, was nötig ist. Am Ende schaue ich mir die unverbindliche Steuerberechnung an. Wie jedes sollte bei einem zu versteuernden Einkommen > 100000€ nach Grundtabelle eine Günstigerprüfung stattfinden, welche aufzeigt, daß des günstiger ist, den Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen als Kindergeld zu beziehen. In der Berechnung der Einkommensteuer für 2020 wird dies allerdings nicht gemacht. Kann ich etwas falsch eingegeben oder vergessen haben?

    Danke!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Dann fangen wir mal ganz von vorne an: ist die Anlage Kind beigefügt und ausgefüllt?

    Kommentar

    • orecker
      Neuer Benutzer
      • 10.06.2019
      • 5

      #3
      Ja!, die Anlage ist beigefügt.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Taucht der Kinderfreibetrag bei der Berechnung des Solidaritätzuschlags auf?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Wegen des Corona-Kinderbonus hat sich zwar 2020 die Einkommensgrenze, ab der die Günstigerprüfung greift, nach oben verschoben, bei den

          genannten Werten von > 100.000,00 sollte der Kinderfreibetrag aber nach wie vor auch bei der Einkommensteuer in der Berechnung auftauchen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • orecker
            Neuer Benutzer
            • 10.06.2019
            • 5

            #6
            Ja, der Kinderfreibetrag taucht bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags auf.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              Ja, der Kinderfreibetrag taucht bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags auf.
              Naja, dort erscheint er ja immer, wenn man eine Anlage Kind beigefügt hat. Um wie viele Anlagen Kind geht es denn

              und was hast du beim Kindergeldanspruch für 2020 genau eingetragen ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Naja, dort erscheint er ja immer, wenn man eine Anlage Kind beigefügt hat. Um wie viele Anlagen Kind geht es denn

                und was hast du beim Kindergeldanspruch für 2020 genau eingetragen ?
                Hallo,

                bei zvstE > 100000€ Grundtabelle können es schon einige sein
                Gruß FIGUL

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                • orecker
                  Neuer Benutzer
                  • 10.06.2019
                  • 5

                  #9
                  Ich habe den Fahler gefunden. Ich habe einen 0.5 Kinderfreibetrag, habe aber in der Anlage Kind 1 Kindergeld angegeben und nicht 0,5 Kindergeld. Dadurch das der Bezug von Kindergeld günstiger als die Nutzung des Freibetrages.

                  Danke an Alle!

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