Hallo,
ich komme gerade von meinem zustaendigen Finanzamt, das mir erstaunlicherweise nicht weiterhelfen konnten. Deshalb jetzt meine Fragen hier, vielleicht hat ja jemand Erfahrung in dem Bereich!
1. Ich bin freiberufliche Uebersetzerin und bekomme meine Auftraege ueber die Freelancerplattform Upwork. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?
2. Welchen Einfluss hat das auf die Kleinunternehmergrenze? Fliessen diese Einnahmen dennoch in den Betrag mit ein, der festlegt, ob ich als Kleinunternehmer durchgehe oder nicht? Falls ja, laege ich vermutlich etwas oberhalb der Grenze und muesste Umsatzsteuer bezahlen.
3. Falls Einnahmen aus einem Drittland bezueglich Umsatzsteuer und Kleinunternehmergrenze nicht beruecksichtigt werden: Wie fuelle ich dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus? Abschnitt 3 (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen) dient ja der Berechnung der Einkommenssteuer und muss definitiv ausgefuellt werden. Bleibt Abschnitt 7 (Angaben zur Anmeldung und Abfuehrung der Umsatzsteuer) dagegen leer bzw. Betrag 0,00?
4. Muss ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
ich komme gerade von meinem zustaendigen Finanzamt, das mir erstaunlicherweise nicht weiterhelfen konnten. Deshalb jetzt meine Fragen hier, vielleicht hat ja jemand Erfahrung in dem Bereich!
1. Ich bin freiberufliche Uebersetzerin und bekomme meine Auftraege ueber die Freelancerplattform Upwork. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?
2. Welchen Einfluss hat das auf die Kleinunternehmergrenze? Fliessen diese Einnahmen dennoch in den Betrag mit ein, der festlegt, ob ich als Kleinunternehmer durchgehe oder nicht? Falls ja, laege ich vermutlich etwas oberhalb der Grenze und muesste Umsatzsteuer bezahlen.
3. Falls Einnahmen aus einem Drittland bezueglich Umsatzsteuer und Kleinunternehmergrenze nicht beruecksichtigt werden: Wie fuelle ich dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus? Abschnitt 3 (Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen) dient ja der Berechnung der Einkommenssteuer und muss definitiv ausgefuellt werden. Bleibt Abschnitt 7 (Angaben zur Anmeldung und Abfuehrung der Umsatzsteuer) dagegen leer bzw. Betrag 0,00?
4. Muss ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe!
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