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Kirchensteuer inkonsistent

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    Kirchensteuer inkonsistent

    Bekomme bei der Prüfung folgende Warnung:

    Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden).

    An Beträgen habe ich eingegeben:
    • N: 512,41 (Laut Lohnsteuerbescheinigung)
    • KAP: 0
    • KAP-BET: 28,71 (Laut Steuerabrechung vom Aktien-Provider)
    • Sonderausgaben (Vorauszahlung): 537,58 (laut meinen Überweisungen)
    Alle Werte sind unabhängig voneinander ermittelt / entstanden.

    Was soll ich machen?

    #2
    537,58 ist aber nun mal weniger als 512,41 + 28,71. Und die Kirchensteuer vom Lohn wird ja nicht von Dir überwiesen, sondern von Deinem Arbeitgeber.

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      #3
      Hallo,

      wobei die KiSt von KAP-Bet nur in die Anlage KAP-Bet gehört
      und nicht in die Sonderausgaben
      Gruß FIGUL

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        #4
        Ja und?

        Und was soll ich nun machen?

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          wobei die KiSt von KAP-Bet nur in die Anlage KAP-Bet gehört
          und nicht in die Sonderausgaben
          Doch, nämlich dann wenn sie auf Seite 3 der Anlage KAP-BET steht. Oder? Ob das dort auch richtig eingetragen worden ist wäre natürlich eine andere Sache ...

          Kommentar


            #6
            Zitat von Sterni Beitrag anzeigen
            Und was soll ich nun machen?
            Du musst halt die Einträge richtig machen. Wenn die Kirchensteuer nicht mit der Abgeltungssteuer zusammen einbehalten wurde, dann kannst Du sie als Sonderausgaben geltend machen. Andernfalls wäre der Eintrag auf Seite 3 der Anlage KAP-BET nicht richtig.

            Kommentar


              #7
              Die Kirchensteuer ist vom Aktien Provider abgezogen worden. Ich habe sie somit bezahlt.
              Also verstehe ich das, dass ich diese angeben müsste.
              Warum sollen die in KAP-BET nicht richtig sein? Ich habe sie doch bezahlt.

              Ich weiß immer noch nicht, was ich machen soll. Sorry
              Das ganze überfordert mich völlig

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                #8
                Bei den Sonderausgaben sind einzutragen: Die vom AG einbehaltene Kirchenlohnsteuer, außerdem etwaige selbst geleistete Vorauszahlungen

                und eine eventuell im Jahr 2020 geleistete Abschlusszahlung für 2019. Bei mir sah das 2020 ungefähr so aus, wie nachstehend abgebildet.

                Von den Banken als Zuschlag einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer ist nicht einzutragen, das steht doch auch mehrfach dabei:

                , soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde
                Kirchensteuer_2020.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  wurde denn überhaupt die Günstigerprüfung beantragt (KAP Zeile 4)?
                  Wenn nicht, dann sind (oder werden) auch die Kirchensteuern abgegolten, und sind nicht als Sonderausgaben absetzbar.

                  Und was eingegeben wurde kann ich auch nicht richtig nachvollziehen.
                  Was soll "Sonderausgaben (Vorauszahlung): 537,58 (laut meinen Überweisungen)" bedeuten?

                  Eintragen musst du unter Sonderausgaben jedenfalls:
                  - die von deinem Arbeitgeber in 2020 abgeführten Kirchensteuern
                  - die von dir selbst in 2020 vorausgezahlten Kirchensteuern
                  - die gezahlten oder erstatteten Kirchensteuern laut Steuerbescheid(en) des Jahres 2020 (egal um welches Jahr es da geht)

                  Stefan

                  PS: Ich gehe mal von 2020 aus, ansonsten umdenken
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    wurde denn überhaupt die Günstigerprüfung beantragt (KAP Zeile 4)?
                    Wenn nicht, dann sind (oder werden) auch die Kirchensteuern abgegolten, und sind nicht als Sonderausgaben absetzbar.
                    Sofern die Kapitalerträge nicht der tariflichen Besteuerung unterliegen, was zwar der weit überwiegende Normalfall ist, in diesem Fall aber zahlenmäßig nicht passen kann.

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Und was eingegeben wurde kann ich auch nicht richtig nachvollziehen.
                    Was soll "Sonderausgaben (Vorauszahlung): 537,58 (laut meinen Überweisungen)" bedeuten?

                    Eintragen musst du unter Sonderausgaben jedenfalls:
                    - die von deinem Arbeitgeber in 2020 abgeführten Kirchensteuern
                    - die von dir selbst in 2020 vorausgezahlten Kirchensteuern
                    - die gezahlten oder erstatteten Kirchensteuern laut Steuerbescheid(en) des Jahres 2020 (egal um welches Jahr es da geht)
                    - Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

                    Steht auch so in der Anleitung.


                    Für mich stellt es sich so laut Eingangsposting so dar:
                    • Es wurden durch den AG vom Lohn 513€ Kirchensteuer einbehalten.
                    • Es wurden per Vorauszahlung 538€ Kirchensteuer per Überweisung an das FA gezahlt.
                    • Der Threadersteller hat in der Anlage Sonderausgaben nur die selbst überwiesenen Vorauszahlung von 538€ eingetragen.
                    • Es kam die Fehlermeldung Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden).
                    Nun ist 513 kleiner 538, insofern wäre der Eintrag unter Sonderausgaben zwar falsch, aber es hätte der Prüfung eigentlich nicht auffallen dürfen.

                    Nun kommen die an ungenannter Stelle in KAP-BET eingetragenen 29€ Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer, denn dann kommt wegen 513+29 größer 538 der Fehler bei der Prüfung. Das ist aber nur kompatibel damit, dass die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer (und natürlich die Kapitalertragsteuer selber) in den Zeilen 36ff eingetragen wurde, denn das sind die anzurechnenden Steuern zu Kapitalerträgen, die der tariflichen Besteuerung unterliegen, und deren Kirchensteueranteil in die Anlage Sonderausgaben gehört.

                    Ob und warum diese Steuerbeträge dorthin gehören, keine Ahnung. Ich weiß ja nicht, was für exotische Kapitalanlagen der TE hat, was in der Steuerbescheinigung des "Aktien-Providers" steht, etc. pp., und eigentlich ist es mir auch egal.

                    Grundübel ist aber ursprünglich, dass offensichtlich in der Anlage Sonderausgaben nur die selbst geleisteten Vorauszahlungen zur KiSt eingetragen wurden, jedoch nicht die KiSt lt. LStB (und, so korrekt, die KiSt auf Kapitalertragsteuer zu tariflich zu besteuernden Erträgen).

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