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Von der Kleinunternehmer Regelung in die Regelbesteuerung

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    Von der Kleinunternehmer Regelung in die Regelbesteuerung

    Hallo, ich habe mein Einzelunternehmen im September 2020 eröffnet und die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch genommen. Ist es möglich auch schon vor dem ersten Jahr aus der Kleinunternehmerregelung raus zu gehen? Und, wenn ja, gibt es dazu ein Formular, das man beim Finanzamt einreichen muss oder wie geht man da vor. Danke im Voraus.

    #2
    Was meinst Du mit vor dem ersten Jahr? Wenn Du 2020 angefangen hast, dann kannst Du erst ab 2020 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Vorher ginge nur, wenn Du da schon Unternehmer gewesen wärst.
    Das Formular heißt Sonstige Nachricht an das Finanzamt.

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      #3
      Hallo L.E. Fant, danke für deine Antwort. Was ich eigentlich meine ist, ob ich während des laufenden Jahres (in meinem Falle dann 2021) die Besteuerungsart von der Kleinunternehmer-Regelung hin zur Regelbesteuerung ändern kann?

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        #4
        Nein, Du kannst immer nur zum 1. Januar wechseln.

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          #5
          Und es gibt kein Formular für die Änderung. Die Entscheidung "Kleinunternehmer oder nicht" teilt man dem Finanzamt einzig und alleine in der Jahres-USt-Erklärung mit - einfach, indem man entweder die Felder für Kleinunternehmer oder die Felder für Regelbesteuerung ausfüllt.

          An die Regelbesteuerung ist man dann übrigens fünf Jahre lang gebunden.

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            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Und es gibt kein Formular für die Änderung. Die Entscheidung "Kleinunternehmer oder nicht" teilt man dem Finanzamt einzig und alleine in der Jahres-USt-Erklärung mit - einfach, indem man entweder die Felder für Kleinunternehmer oder die Felder für Regelbesteuerung ausfüllt.

            An die Regelbesteuerung ist man dann übrigens fünf Jahre lang gebunden.
            Nicht ganz - wenn man aufgrund des Überschreitens der Umsatzgrenze unfreiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten muß, dann nur solange, bis man wieder unter die Umsatzgrenze fällt. Dies kann dann auch innerhalb weniger als 5 Jahren sein.

            Nur wenn man freiwillig auf die KU-Regelung verzichtet, dann ist man an diese Entscheidung für 5 Jahre gebunden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              Dies kann dann auch innerhalb weniger als 5 Jahren sein.
              Und in diesem Fall tut man auch gut daran, die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung dem Finanzamt mitzuteilen,

              damit das Erinnerungssignal für die Voranmeldung deaktiviert wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ichhabe auch mal eine Frage: Welchen Vorteil hat denn ein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung außer, dass ich keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben muss. Was mache ich zum Beispiel, wenn an meiner PV Anlage ein Wechselrichter kaputt geht?. Dann kann ich mir nicht mehr die Mehrwertsteuer zurück holen.

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                  #9
                  Was mache ich zum Beispiel, wenn an meiner PV Anlage ein Wechselrichter kaputt geht?. Dann kann ich mir nicht mehr die Mehrwertsteuer zurück holen.
                  Das ist richtig, aber die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln, muss jeder für sich treffen.

                  Meines Erachtens spielt dabei die Höhe des zu versteuernden Eigenverbrauchs eine wesentliche Rolle. Eine Umsatzsteuererklärung wird

                  in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern verlangt, nur die Voranmeldungen entfallen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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