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Kauf von Maschinen aus einem EU-Land -Usdt2020

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    Kauf von Maschinen aus einem EU-Land -Usdt2020

    Guten Morgen zusammen

    Ich habe mein kleines Unternehmen im Jahr 2020 mit dem Kauf einer Maschine eröffnet, aber eigentlich habe ich 2021 mit dem Betrieb begonnen.
    Ich sollte also meine Steuererklärung machen, in der ich den Kauf dieser (in einem anderen EU-Land erworbenen) Maschine eintrage.
    Ich habe mir das Formular angeschaut und bin etwas verwirrt. Ich weiß nicht, ob ich den Betrag unter:


    Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-Identifikationsnummer

    oder


    Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §§ 4b und 25c UStG

    Ich denke eher die zweite Option, ich bin aber ehrlich gesagt nicht so ganz sicher.


    Ich bedanke mich schon für eure Zeit und wüsche einen schönen Tag.

    #2
    ElsterFormular steht ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Du müsstest also entweder auf Mein Elster ausweichen, oder auf eine andere Software, die im Handel erhältlich ist.

    Eine Lieferung wäre ein Verkauf. Ein Kauf ist ein Erwerb. Bei Maschinen fiele mir jetzt gar kein Beispiel ein, wo das steuerfrei sein könnte. Also gehe ich stark davon aus, dass Du einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb getätigt hast.

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      #3
      Verstehe, aber auf der Rechnung, die ich erhalten habe, steht ausdrücklich "Steuerpflichtig ohne Mehrwertsteuer". Nicht steuerpflichtige Nicht-EU-Lieferungen".
      Zu Ihrer Information: Die Maschinen wurden aus Italien verschifft.

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        #4
        Hallo Fede15,
        da Italien zur EU gehört hast du einen innergemeinschaftlichen Erwerb, den trägst du mit deutscher 19 Prozent Umsatzsteuer ein und gleichzeitig diesen Betrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb, damit ist es für die auch ein Nullsummenspiel wie für den Lieferer aus Italien.

        Tschüß

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          #5
          den trägst du mit deutscher 19 Prozent Umsatzsteuer ein und gleichzeitig diesen Betrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb, damit ist es für die auch ein Nullsummenspiel wie für den Lieferer aus Italien.
          Immer vorausgesetzt, er nimmt für sein kleines Unternehmen nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Fede15,
            da Italien zur EU gehört hast du einen innergemeinschaftlichen Erwerb, den trägst du mit deutscher 19 Prozent Umsatzsteuer ein und gleichzeitig diesen Betrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb, damit ist es für die auch ein Nullsummenspiel wie für den Lieferer aus Italien.

            Tschüß
            Ok, also ich muss den Betrag bei "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 Prozent" n. 82 eingeben wenn ich es richtig verstanden habe?

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              #7
              Hallo Fede15,
              das müsste die Kennziffer 781 sein und die Vorsteuer entsprechend in Kennziffer 761
              Im Elsterformular kannst du ja nicht mehr die 2020er Erklärung machen, deshalb hantiere ich lieber mit den Kennziffern Zeile 82 ist es im 2019er Elsterformular für den Erwerb und die Zeile 123 für den Vorsteuerabzug.
              Unter Beachtung des Hinweises von Charlie24 !

              Tschüß

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                #8
                Alles klar, ich bedanke mich bei euch und wünsche einen schönen Tag.

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