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Kindergeld komplett zurückzahlen!?

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    Kindergeld komplett zurückzahlen!?

    Kann mir einer von euch erklären, weshalb das Kindergeld in kompletter Höhe auf das zu versteuernde Einkommen gerechnet wird? In meinem ESt-Bescheid steht folgendes:

    Berechnung der Steuer:

    verbleiben .... X
    dazu Altersvorsorgezulage Y
    dazu Kindergeld Z (in kompletter Höhe!)
    festzusetzender ESt: X+Y+Z

    Oder verstehe ich hier gerade nur etwas arg falsch?
    Zuletzt geändert von LauraB; 17.08.2021, 14:02.

    #2
    In deinem Fall war die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld. Das wird dann ggegengerechnet und dürfte so i. O. sein.

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      #3
      Besten Dank für die hilfreiche Antwort!

      Kann mir auch jemand erläutern, weshalb die Altersvorsorgezulage auch komplett als ESt eingeht? Was habe ich von der Riesterzulage, wenn ich sie komplett zurückzahlen muss? Ich verstehe das nicht...

      Kommentar


        #4
        Hallo LauraB,

        das Finanzamt rechnet für jedes Kind was günstiger ist, Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Eines gibt es nur entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
        Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist wird das Kindergeld eben mit angerechnet.
        Du musst ja nichts zurückzahlen.

        Tschüß

        P.S. da war schon einer schneller.

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          #5
          Zitat von LauraB Beitrag anzeigen
          ....
          Kann mir auch jemand erläutern, weshalb die Altersvorsorgezulage auch komplett als ESt eingeht? Was habe ich von der Riesterzulage, wenn ich sie komplett zurückzahlen muss? Ich verstehe das nicht...
          Hallo LauraB,
          auch die Zulage musst du nicht zurückzahlen, hier gibt es auch eine Günstigerprüfung Steuerermäßigung höher als die Zulage, dann wird die Zulage gegengerechnet.
          Das steht aber im Bescheid meist gleich am Anfang gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG über die Altervorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung.

          Tschüß

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            #6
            Kann mir auch jemand erläutern, weshalb die Altersvorsorgezulage auch komplett als ESt eingeht?
            Weil auch bei deinem Riestervertrag der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Doppelt gefördert, also Zulage + Sonderausgabenabzug wird nicht.

            Das ist beim beim Kinderfreibetrag und Kindergeld ebenso, man bekommt immer das, was günstiger ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank, ihr habt mir außerordentlich gut weitergeholfen!!

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