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AfA - PKW abgeschrieben was nun - Kosten, EÜR ...

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    AfA - PKW abgeschrieben was nun - Kosten, EÜR ...

    Hallo und bitte um Hilfe ...
    bin Soloselbständig und mein PKW ist am 1.2.21 zum letzten Mal abgeschrieben. Den PKW möchte ich weiterhin betrieblich nutzen. Was muss ich jetzt tun?
    Herzlichen DANK für eine Antwort.

    Beste Grüße Jenny

    #2
    Nichts musst du da tun, die AfA fällt 2021 entsprechend geringer aus. Wenn du die Privatnutzung bisher nach der 1%-Methode abrechnest,

    musst du ab 2021 die Kostendeckelung beachten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      ... ich habe ein Fahrtenbuch geführt. Kann ich ab 1.3.21 die geschäftlichen Fahrten mit 0,30 Cent als Kosten nehmen?

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        #4
        Kann ich ab 1.3.21 die geschäftlichen Fahrten mit 0,30 Cent als Kosten nehmen?
        Die Frage betrifft Steuerrecht, Steuerberatung ist hier im Forum nicht erlaubt. Unterjährig ist m. E. sowieso keine Änderung zulässig

        Ob und wann du den PKW mit dem Teilwert aus dem Betriebsvermögen entnehmen könntest, ist ebenfalls eine steuerrechtliche Frage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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