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Kinderfreibeträge

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    Kinderfreibeträge

    Guten Tag,

    nach Eintragen aller Daten für die Steuererklärung 2020 hat sich mir bei der Durchsicht der pdf Datei zur vorläufigen Berechnung der Steuer folgende Frage gestellt:

    Aus welchem Grund werden unsere beiden Kinder (3+6) zwar mit den Freibeträgen bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags aufgeführt,
    beim vorherigen Punkt im Dokument, bei dem es um die Festsetzung des zu versteuernden Einkommens geht, wird jedoch nur ein Kind mit dem Freibetrag abgezogen. Das andere taucht hier nicht auf?

    Vielen Dank!

    #2
    Den Kinderfreibetrag gibt es nur, wenn er günstiger ist als das Kindergeld. Das wird für jedes einzelne Kind geprüft.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort!
      Ich verstehe nur nicht, wieso bei identischer Kindergeldhöhe für unsere beiden Kinder sich der Kinderfreibetrag 1x lohnt und ein mal nicht?
      Spielen in die Abwägung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag die Höhe der jeweiligen Kinderbetreuungskosten (Krippe/Kindergarten) mit hinein - weil es hier größere Unterschiede gibt.

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        #4
        Zitat von Fragerunde Beitrag anzeigen
        Ich verstehe nur nicht, wieso bei identischer Kindergeldhöhe für unsere beiden Kinder sich der Kinderfreibetrag 1x lohnt und ein mal nicht?
        Weil der Steuertarif progressiv ist.

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          einfach suchen im Internet:

          Kinderfreibetrag - Kindergeld.
          Ob Fragerunde das mit dem progressiven Steuertarif versteht, habe ich meine Zweifel
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

            einfach suchen im Internet:

            Kinderfreibetrag - Kindergeld.
            Ob Fragerunde das mit dem progressiven Steuertarif versteht, habe ich meine Zweifel
            Das Grundprinzip, dass der Freibetrag nur dann berücksichtigt wird, wenn der Steuervorteil höher ist als der im Gegenzug auf die Steuer aufgeschlagene Anspruch auf Kindergeld, scheint ja verstanden.

            Woraus sich deine Zweifel substantiieren, bleibt offen, wahrscheinlich einer deiner typischen Rants.

            Kommentar


              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Das Grundprinzip, dass der Freibetrag nur dann berücksichtigt wird, wenn der Steuervorteil höher ist als der im Gegenzug auf die Steuer aufgeschlagene Anspruch auf Kindergeld, scheint ja verstanden.

              Woraus sich deine Zweifel substantiieren, bleibt offen, wahrscheinlich einer deiner typischen Rants.
              Hallo,

              deine Meinung - meine Meinung

              siehe Beitrag #3 zum Verstehen
              Gruß FIGUL

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                #8
                Hallo zusammen,
                ich habe ein ähnliches Problem bei der Erstellung der Steuererklärung für 2020:
                Für mein älteres Kind wird der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und das Kindergeld zum Einkommen addiert.
                Beim jüngeren, 2020 geborenen Kind, wird der Freibetrag bei der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt, dafür aber das Kindergeld nicht zum Einkommen addiert. Weil es 2020 geboren ist, haben wir weniger Kindergeld erhalten (nicht für das volle Jahr).
                Warum die Günstigerprüfung des Kindergeldes also ausgerechnet zu Gunsten des Kindergeldes beim Kind mit dem geringeren Kindergeld ausfallen sollte, erschließt sich mir nicht. Zudem müsste die Günstigerprüfung bei beiden Kindern zu Gunsten des Freibetrags ausgehen.
                Nachdem für beide Kinder die Freibeträge bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag voll berücksichtigt werden, sind die Anlagen Kind wohl richtig erstellt.

                Was muss ich tun, damit auch für das 2. Kind der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird?

                Herzlichen Dank,
                Barbara

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Barbara_24 Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,
                  ich habe ein ähnliches Problem bei der Erstellung der Steuererklärung für 2020:
                  Für mein älteres Kind wird der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer berücksichtigt und das Kindergeld zum Einkommen addiert.
                  Beim jüngeren, 2020 geborenen Kind, wird der Freibetrag bei der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt, dafür aber das Kindergeld nicht zum Einkommen addiert. Weil es 2020 geboren ist, haben wir weniger Kindergeld erhalten (nicht für das volle Jahr).
                  Warum die Günstigerprüfung des Kindergeldes also ausgerechnet zu Gunsten des Kindergeldes beim Kind mit dem geringeren Kindergeld ausfallen sollte, erschließt sich mir nicht. Zudem müsste die Günstigerprüfung bei beiden Kindern zu Gunsten des Freibetrags ausgehen.
                  Nachdem für beide Kinder die Freibeträge bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag voll berücksichtigt werden, sind die Anlagen Kind wohl richtig erstellt.

                  Was muss ich tun, damit auch für das 2. Kind der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird?

                  Herzlichen Dank,
                  Barbara
                  Hallo,

                  weil nach der Reihenfolge der Kinder geprüft wird
                  Ältestes zuerst
                  Woraus schließt du, dass bei beiden Kindern der Kinderfreibetrag greifen muss?
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Dank für die Antwort, FIGUL. Meine Erwartung, dass der Freibetrag günstiger sein müsste, basiert auf dem Bruttoeinkommen. Das liegt signifikant über den allgemein angegebenen 60.000.
                    Deswegen frage ich mich, ob es bei der Berechnung in Elster einen Fehler geben kann?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Barbara_24 Beitrag anzeigen
                      ....
                      Was muss ich tun, damit auch für das 2. Kind der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird?....
                      Hallo Barbara_24,
                      nichts kannst du tun -> Die Prüfung Kindergeld oder Kinderfreibetrag heißt nicht umsonst Günstigerprüfung.
                      In vielen Fällen ist das Kindergeld günstiger als der Kinderfreibetrag.
                      Wie schon erwähnt, die Prüfung läuft für jedes Kind separat, also können solche Konstellationen auftreten wie bei dir und es ist die günstigste Variante.

                      Tschüß

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                        #12
                        Falls für das 2020 geborene Kind Anspruch auf den Coronabonus für Kinder bestand, kann das bereits ausreichen, dass die Günstigerprüfung

                        für dieses Kind negativ ausfällt. In einem Fall mit einem Kind greift die Günstigerprüfung im Jahr 2020 erst, wenn die Einkommensteuer auf die

                        obersten 7.812,00 € des zu versteuernden Einkommens mehr als 35,18% beträgt. Im Jahr 2019 genügte dafür noch eine Einkommensteuerbelastung

                        von mehr als 31,34% bei 7.620,00 € Kinderfreibetrag. Die 60.000,00 € stimmen für 2020 schlicht und einfach nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Beziehe bitte auch ein, dass ein Kind, das im Steuerjahr geboren wird, auch nur zeitanteilig der Kinderfreibetrag zu berücksichtigen ist und beim Kindergeld Anspruch auch nur für die Monate besteht, wo das Kind schon auf Erden wandelt ääh krabbelt. Wenn dann noch der Coronabonus trotzdem voll gezahlt wurde, wird die Günstigerprüfung noch eher zugunsten des Kindergelds ausfallen.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Kann Picard777 nur zustimmen.
                            Habe mich bei der ELSTER Berechnung 2020 auch gewundert, warum erstmals kein KFB gewährt wurde. Hier war auch der Corona-Bonus ausschlaggebend.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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