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Anlage N, Zeitraum der Beschäftigung eintragen

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    Anlage N, Zeitraum der Beschäftigung eintragen

    Ich bin im Kalenderjahr 2020 in Pension gegangen, somit habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen mit jeweils unterschiedlichen Beschäftigungszeiträumen. In Mein Elster kann ich im Gegensatz zu den Elsterformularen früher keinen Zeitraum eintragen, für den die jeweilige Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt ist. Auch werden in der Maske lediglich die oberen Einträge für erhaltenen Lohn, einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie Solibeiträge abgefragt. Zu den Angaben im unteren Teil der Lohnsteuerbescheinigung komme ich nicht. Ist das so vorgesehen?

    #2
    Hallo vanven55,
    du klickst einfach auf weitere Daten hinzufügen und kannst die Daten der zweiten Lohnsteuerbescheinigung eintragen.
    Wenn du mit dem unteren Teil der Lohnsteuerbescheinigung die Angaben zur Renten- und Krankenversicherung meinst, dass gehört alles in die Anlage Vorsorgeaufwand.

    In Mein Elster gibt es keine Abbildung der Lohnsteuerbescheinigung wie im Elsterformular.

    Tschüß

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      #3
      Wenn du 2020 in Pension gegangen bist, sind auch Einträge auf Seite 3 der Anlage N erforderlich. Am einfachsten ist es,

      du nutzt bei Mein ELSTER den Bescheinigungsabruf. Da werden die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigungen automatisch

      an den richtigen Stellen eingefügt, ausgenommen die Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        "Ich bin im Kalenderjahr 2020 in Pension gegangen, somit habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen mit jeweils unterschiedlichen Beschäftigungszeiträumen."

        Hä, wenn man in Rente geht bekommt man doch keine Lohnsteuerbescheinigung. Oder habe ih da etwas falsch gelesen?

        Gruß

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          #5
          Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
          "Ich bin im Kalenderjahr 2020 in Pension gegangen, somit habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen mit jeweils unterschiedlichen Beschäftigungszeiträumen."

          Hä, wenn man in Rente geht bekommt man doch keine Lohnsteuerbescheinigung. Oder habe ih da etwas falsch gelesen?

          Gruß
          Hallo,

          Betriebsrente
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich bin im Kalenderjahr 2020 in Pension gegangen,
            Der Begriff Pension wird in Deutschland üblicherweise bei Beamten im Ruhestand verwendet und die bekommen nun mal zumeist nur Versorgungsbezüge.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich bin im Kalenderjahr 2020 in Pension gegangen, somit habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen mit jeweils unterschiedlichen Beschäftigungszeiträumen. In Mein Elster kann ich im Gegensatz zu den Elsterformularen früher keinen Zeitraum eintragen, für den die jeweilige Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt ist. Auch werden in der Maske lediglich die oberen Einträge für erhaltenen Lohn, einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie Solibeiträge abgefragt. Zu diesen Angaben im unteren Teil der Lohnsteuerbescheinigung komme ich nicht. Ist das so vorgesehen?
              Konntest du dein Problem bereits lösen? Ich stehe genau so vor diesem Rätsel und werde einfach nicht schlau. Event. kannst du mir nochmal einen Tipp dazu geben.

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                #8
                Hallo,

                Beschäftigungszeiträume werden nicht mehr eingetragen.
                Wozu auch.
                Schau dir mal die Seiten 3 und 4 der Anlage N an.
                Da wird genau beschrieben was und wo von deiner 2. Bescheinigung einzutragen ist.
                Für die 2. Bescheinigung musst du auf Seite 2 - weitere Daten hinzufügen
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Beschäftigungszeiträume werden nicht mehr eingetragen.
                  Wozu auch.
                  Schau dir mal die Seiten 3 und 4 der Anlage N an.
                  Da wird genau beschrieben was und wo von deiner 2. Bescheinigung einzutragen ist.
                  Für die 2. Bescheinigung musst du auf Seite 2 - weitere Daten hinzufügen
                  Hallo,
                  nach einem Anruf an der Hotline des zuständigen Finanzamtes war ich auch der Meinung das man schlicht das Eingabefeld "weitere Daten hinzufügen" drückt und eine neue Anlage N für ein und die selbe Person anlegen könne.

                  => Leider kann man das Feld nicht nutzen, also keine 2. Anlage N für eine Person generieren, wenn keine eTIN eingetragen ist. (eTIN wird nicht mehr auf Lohnbescheinigung ausgewiesen, wörtlich: "wozu auch" weil sie laut Hotline nicht mehr notwendig sei .... ELSTER lässt nun keine weitere Eingaben mehr zu)

                  Momentan ist klar im Vorteil (hat mehr Lebenszeit ohne Arbeit mit Bürokratie) wer die Formulare im Download als PDF nutzt. -Den Ausdruck auf Papier per Post schickt- ELSTER unterstützt leider keinen upload der eigentlich fertigen pdf- Formulare

                  Obige Problematik zweier Lohnsteuerbescheinigungen in einem Jahr für eine Person lässt sich mit nichten online in ELSTER durch Eintrag der jeweiligen Zeiten lösen.

                  Wenn doch bitte ich um eine Beschreibung wie es machbar ist.
                  ..... finde gerade in ELSTER unter dem Eingabefeld des Brutto Lohn ein Feld "weitere Eingaben hinzufügen" >>> da geht es weiter mit der online Eingabe der zweiten Lohnsteuerbescheinigung (leider Schade das man sich online da durch quälen muß wenn im Amt doch flux alle Daten und Bescheinigungen abgerufen werden können // das sei aber die nächsten Jahre dann besser ....

                  Gruß auf Lebenszeit
                  Zuletzt geändert von auf Lebenszeit; 26.07.2022, 17:45.

                  Kommentar


                    #10
                    Das ist doch Unsinn ! Man braucht keine 2. Anlage N, um eine weitere Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen.

                    Man drückt auf den Button + Weitere Daten hinzufügen auf Seite 2 der Anlage N und macht die Angaben zum Arbeitslohn und dem Steuereinbehalt.

                    Die Beiträge für die Anlage Vorsorgeaufwand muss man extern addieren. Einfacher ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen, der addiert auch die
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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