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Behandlung von Vorauszahlungen an die private Krankenversicherung für das Folgejahr.

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    Behandlung von Vorauszahlungen an die private Krankenversicherung für das Folgejahr.

    Ich habe im Jahr 2019 an meine private Krankenversicherung eine Vorauszahlung für das Jahr 2020 getätigt. Diese wurde mit der Einkommenssteuer 2019 als Vorsorge-Aufwendung steuerlich erfasst. In der Bescheinigung, die die PVK für das Jahr 2020 an die Finanzbehörde übermittelt hat, erscheint deshalb kein Eintrag für im Jahr 2020 geleistete Versicherungsbeiträge. Richtigerweise wird in dem automatisch vorausgefüllten Elster-Steuerformular das entsprechende Feld auch nicht aktualisiert, d.h. auf Betrag 0 gesetzt, sonders es bleibt der aus dem Jahr 2019 übernommene Wert (Monatsbeiträge 2019 + Vorauszahlung 2020) bestehen. Diesee Eintrag ist auch mit einenm Hinweis versehen, dass er aus dem Jahr 2019 übernommen worden ist, Soweit ist alles ok. Elster gibt diesen Hinweis aber nicht in der endgültigen Steuererklärung, die an das Finanzamt zu übermitteln ist. Stattdessen erscheint im Feld 23 der Vorsorge-Aufwendungen unaufgeschlüsselt der volle für die Jahre 2019 + 2020 geleistere PKV-Beitrag. Eigentlich erwarte ich dort für 2020 keinen Eintrag. Das kann zu unangenehmen Missverständnissen mit dem Finanzamt führen, wenn ich eventuell diesen Umstand bei der Abfassung der Steuer-Erklärung übersehe.
    Ist das so beabsichtigt ode gibt es dazu besondere Hinweise , die man zu beachten hat?

    #2
    In der Bescheinigung, die die PVK für das Jahr 2020 an die Finanzbehörde übermittelt hat, erscheint deshalb kein Eintrag für im Jahr 2020 geleistete Versicherungsbeiträge.
    Und diese Bescheinigung hast du abgerufen ? Waren die Beitrags-Positionen leer oder mit Nullwerten gefüllt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3

      Wie schon oben dargelegt, , habe ich in Elster das Arbeitsformular für 2020 erstellt (mit Anlage Vorsorgeaufwand), vor Beginn der eigentlichen Bearbeitung die Daten der Steuererklärung für 2019 übernommen, die Bescheinigungen vom FA für das Jahr 2020 heruntergeladen und diese in das Foprmular einfügen lassen.

      Die Bescheinigung der PKV hatte richtigerweise keinen Eintrag gegeben, auch nicht als Eintrag = 0 EUR, sondern nur den merkwürdigen Hinweis:
      Beitragstragung: unbekannt.
      Im Elster-Arbeitsformular für die Vorsorge ist richtigerweise das entsprechende Feld nicht überschrieben worden. Dort steht also ungeändert der aus 2019 übernommene PKV-Beitrag, jedoch mit dem o.a. Hinweis.

      Kommentar


        #4
        Im Elster-Arbeitsformular für die Vorsorge ist richtigerweise das entsprechende Feld nicht überschrieben worden. Dort steht also ungeändert der aus 2019 übernommene PKV-Beitrag, jedoch mit dem o.a. Hinweis.
        Da hilft dann nur manuelles Löschen der nicht mehr richtigen Einträge aus dem Vorjahr. Der Bescheinigungsabruf überschreibt die Daten aus dem Vorjahr nur,

        wenn Bescheinigungen vergleichbare Werte enthalten. Auf den Bescheinigungsabruf darf man nicht blind vertrauen, man muss die Erklärung nach Übernahme

        von Bescheinigungen immer komplett durchsehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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