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Anlage V Zeile - Allgemeine Angaben zum Grundstück

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    Anlage V Zeile - Allgemeine Angaben zum Grundstück

    Ich habe bisher mit dem Elsterprogramm und dieses Jahr zum ersten Mal online. In der Anlage V wurden auch brav die Daten des letzten Jahres übernommen.
    Dort gibt es die Felder:
    • Angeschafft am
    • Fertig gestellt am
    • Veräußert / Übertragen am

    In den letzten Jahren stand nur etwas im Feld "Veräußert / Übertragen am", weil ich die Wohnung geerbt habe. In dem Feld steht das Erbdatum. Aber das Online-Elster kreidet mir das als Fehler an und ich darf die Daten nicht übermitteln.

    Ich komme jezt mit dem Widerspruch nicht klar, dass weder Elster noch das FA in den letzten Jahren gemeckert hat, dass unter
    • Angeschafft am
    • Fertig gestellt am
    nie etwas stand. Jetzt aber motzt. Liegt jetzt der Fehler bei mir oder liegt die beim Online-Elster?

    #2
    Hallo,

    gib das Datum zusätzlich noch bei angeschafft ein
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      In den letzten Jahren stand nur etwas im Feld "Veräußert / Übertragen am", weil ich die Wohnung geerbt habe.
      Das ist aber doch auch falsch gewesen. Du hast doch die Wohnung bekommen und nicht veräußert. Im Erbfall trägt man im Übrigen

      bei angeschafft am bzw. fertiggestellt am die maßgeblichen Daten für die Anschaffung / Fertigstellung durch den Erblasser ein.

      Du führst ja auch die AfA des Erblassers fort.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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