Hi,
ich habe in 2003 eine Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen
abgeschlossen. Beiträge in 2020: etwa 1200 Euro. Ich habe sie in Zeile 49 eingetragen, aber meine prognostizierte Steuer verringert sich nicht.
Meiner Meinung nach, ist die Rentenversicherung abziehbar. Gibt es eventuell andere Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen oder mache ich etwas falsch?
ich habe in 2003 eine Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen
abgeschlossen. Beiträge in 2020: etwa 1200 Euro. Ich habe sie in Zeile 49 eingetragen, aber meine prognostizierte Steuer verringert sich nicht.
Meiner Meinung nach, ist die Rentenversicherung abziehbar. Gibt es eventuell andere Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen oder mache ich etwas falsch?
Kommentar