Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • mherman
    Neuer Benutzer
    • 18.04.2020
    • 6

    #1

    Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen

    Hi,
    ich habe in 2003 eine Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen
    abgeschlossen. Beiträge in 2020: etwa 1200 Euro. Ich habe sie in Zeile 49 eingetragen, aber meine prognostizierte Steuer verringert sich nicht.
    Meiner Meinung nach, ist die Rentenversicherung abziehbar. Gibt es eventuell andere Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen oder mache ich etwas falsch?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Ich habe sie in Zeile 49 eingetragen, aber meine prognostizierte Steuer verringert sich nicht.
    Das ist ganz normal ! Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bestimmte Werte übersteigen (1900,00 € bzw. 3.800,00 € bei ZV),

    wirken sich alle weiteren Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht mehr aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • mherman
      Neuer Benutzer
      • 18.04.2020
      • 6

      #3
      1900 bei EV ist ja schon bei 25000 Euro Jahreseinkommen erreicht. Erzählt hat das einem der Vertreter auch nicht.
      Wieder so eine Ausnahme, die bewirkt, dass sich der Abschluß nicht gelohnt hat .

      Danke für die Info Charlie!

      Zuletzt geändert von mherman; 30.08.2021, 19:57.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Wieder so eine Ausnahme, die bewirkt, dass sich der Abschluß nicht gelohnt hat
        2003 war die Rechtslage noch anders, damals konnte der Vertreter wirklich nicht wissen, dass sich die Rechtslage ab 2010 ändern wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3014

          #5
          Dafür ist die Auszahlung dieser LV aber auch in voller Höhe steuerfrei wenn sie in einer Summe ausgezahlt wird.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar

          Lädt...