EÜR Eigner Stromverbrauch

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  • bobber112
    Benutzer
    • 22.07.2020
    • 93

    #1

    EÜR Eigner Stromverbrauch

    Habe so einiges vergessen.
    Wo wird unter EÜR noch einmal der eigene Stromverbrauch eingetragen.

    Unter Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen oder unter 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG

    Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen.

    Danke Michael




  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2

    Unter Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen oder unter 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG
    Nicht oder sondern und !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • bobber112
      Benutzer
      • 22.07.2020
      • 93

      #3
      Danke Charlie24

      Ich hätte sonst nur einmal eingetragen.

      Kommentar

      • bobber112
        Benutzer
        • 22.07.2020
        • 93

        #4
        Eine Nachfrage hätte ich noch an dich, wird die eigende Stromentnahme auch unter der EST als Gewinn eingetragen.
        Oder kommt dort nur der Gewinn des eingespeisten Strom rein.

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          In die ESt wird einfach nur der in der EÜR ermittelte Gewinn oder Verlust übertragen.

          Kommentar

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