Wie berechne ich den Rentenanpassungsbetrag (Zeile 6, Anlage R-AUS) bei unterjähriger Zuzug nach Deutschland aus Frankreich?
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Rentenanpassungsbetrag
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Du benötigst folgende Kenngrößen: 1. Jahr des Rentenbeginns, daraus wird der prozentuale steuerpflichtige Anteil ermittelt, woraus sich auch der
prozentuale steuerfreie Anteil ergibt 2. Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr, daraus wird der steuerfreie Rentenanteil ermittelt, der sich nicht
mehr ändert. 3. Summe der Bruttorentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr, jeweils auf ein volles Jahr bezogen. Die Differenz
zwischen der Bruttorente im Jahr 2020 und der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr ist der Anpassungsbetrag. Im Zuzugsjahr musst du den
nach Monaten aufteilen. Der anteilige steuerpflichtige Rentenanteil bis zum Zuzug gehört in die Anlage WA-ESt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Was hat das bitte mit dem Thema "Forum" zu tun ? Mit welchem Programm erstellst Du die Steuererklärung ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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