Hallo, habe mal ein vielleicht zu spezielle Frage. Ich bin Mitglied des Kreistages, in dem man eine monatliche Aufwandsentschädigung erhält. Die ganzen Jahre hat das FA einen jährlichen Freibetrag von 2448€ anerkannt. Jetzt kam gestern der Bescheid 2020 und da steht nun es werden nur 2400€ anerkannt. Soll ich jetzt dort anrufen oder alles so lassen bzw. den Bescheid anerkennen? Würde mich über gute Ratschläge freuen. Besten Dank.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Freibetrag für Mitglieder Kommunalparlamente hier: Kreistage
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Ist mir klar, mache schon lange meine Steuerklärung online über Elsterformular bzw. jetzt über Mein Elster. Ich wollte hier nur wissen, ob es Sinn macht wegen 16€ Steuerersparnis Einspruch einzulegen, weil dann wahrscheinlich der ganze Fall noch einmal aufgerollt wird. Sachbearbeiter haben sicherlich nicht gern, wenn man besserwisserisch auftritt. Nach Prüfung bei der Kreisverwaltung ist der Freibetrag 2448 und nicht 2400€, wie der Sachbearbeiter meint!!
Ich fühle mich in diesem Forum wohl und habe schon viele sehr gute Hilfestellungen erhalten.
Daher meine Frage!Zuletzt geändert von steini3877; 08.09.2021, 13:58.
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Zitat von steini3877 Beitrag anzeigenIst mir klar, mache schon lange meine Steuerklärung online über Elsterformular bzw. jetzt über Mein Elster. Ich wollte hier nur wissen, ob es Sinn macht wegen 16€ Steuerersparnis Einspruch einzulegen, weil dann wahrscheinlich der ganze Fall noch einmal aufgerollt wird. Sachbearbeiter haben sicherlich nicht gern, wenn man besserwisserisch auftritt. Nach Prüfung bei der Kreisverwaltung ist der Freibetrag 2448 und nicht 2400€, wie der Sachbearbeiter meint!!
Ich fühle mich in diesem Forum wohl und habe schon viele sehr gute Hilfestellungen erhalten.
Daher meine Frage!
ob es Sinn macht?
Das kannst dir nur du selbst beantworten.
Auf jeden Fall siehst du bei einem Einspruch warum nur 2400.- anerkannt wurden
und nochmals:
Der Bezug zu Mein Elster fehlt völligGruß FIGUL
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Oh Mann, das ist ja so als würden wir uns demnächst hier über die neueste Sonderbriefmarkenserie der Post unterhalten können, da das Finanzamt die vielleicht braucht zur Versendung des Briefs mit dem Code für die Registrierung bei "Mein Elster" ... (Bitte jetzt nicht mit dem Argument "Frankiermaschine" kommen, ich weiß, das Beispiel hat ne Logiklücke).
Dein Problem ist eine rein steuerliche Frage, zu der Du gerne den steuerlichen Berater Deines Vertrauens engagieren darfst. Wenn Du eine Frage hast, wie Du unter "Mein Elster" einen Einspruch loswirst, helfen wir Dir gerne, aber die Vorfrage, ob Du das tun sollst, hat mit Elster nicht die Bohne zu tun.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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