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Studentin, angestellt und selbständig - wo Semesterticket eintragen?

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    Studentin, angestellt und selbständig - wo Semesterticket eintragen?

    Guten Morgen!
    Ich schreibe meine Doktorarbeit und bin daher immatrikuliert und habe ein Semesterticket (jährlich ca. 400 Euro). Ich finanziere mich durch einen Teilzeitjob im Angestelltenverhältnis und freiberufliche Arbeit als Freelancerin. Mit dem Semesterticket erledige ich alle Fahrten zu den jeweiligen Arbeitsstellen bzw. Klienten.

    Wo genau trage ich die Kosten für das Semesterticket ein? Als Betriebsausgabe in der Anlage S, als Werbungskosten als Studentin oder als Entfernungspauschale als Arbeitnehmerin?

    Die Ausgabe bleibt ja die gleiche

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
    Charlotte

    #2
    Hallo,

    Semesterticket bekommen doch nur eingeschriebene Studenten.
    Damit hat sich deine Frage von selbst beantwortet.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Semesterticket bekommen doch nur eingeschriebene Studenten.
      Damit hat sich deine Frage von selbst beantwortet.
      Hallo Figual, vielen Dank für die Antwort. Ich bin immatrikulierte Studentin im Promotionsstudium, das hatte ich ja oben auch geschrieben. Inwiefern hat sich meine Frage beantwortet?

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        #4
        Hallo,

        in deiner Frage:
        als Werbungskosten als Studentin

        zur Verdeutlichung:
        immatrikuliert = Semesterticket

        als AN oder Selbständige allein wirst du wohl kaum ein Semesterticket bekommen oder?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo,

          als AN oder Selbständige allein wirst du wohl kaum ein Semesterticket bekommen oder?
          Aber benutzen - ergo müssen die Kosten aufgeteilt werden.

          Unterm Strich ändert sich in vielen Fällen aber natürlich nichts.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Aber benutzen - ergo müssen die Kosten aufgeteilt werden.

            Unterm Strich ändert sich in vielen Fällen aber natürlich nichts.

            Stefan
            Hallo,

            dann teile mal auf.
            Auf Km-Basis, Benutzungsdauer 8Stunden, Minuten,,,,), Häufigkeit.
            Viel Spaß.
            Der Grund für das Ticket ist der Status Studierende.
            Wenn ich vom AG ein bezuschusstes Ticket für den ÖPNV bekomme ,
            teile ich doch auch nichts auf
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo FIGUL,

              sobald die Kosten des Studiums nicht absetzbar sind (Erstausbildung) siehst du das vielleicht auch etwas anders.
              Oder wenn durch eine Aufteilung die Entfernungspauchale günstiger wird (zugegeben, andere Situation, also etwa Monatskarte für mehrere Jobs).

              Auf Km-Basis,
              Natürlich. Und eine grobe Schätzung reicht bestimmt, das ist doch schnell gemacht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Hallo,
                ok.
                Die Kosten des Studiums sind aber WK .Doktorarbeit ergo keine Erstausbildung
                Gruß FIGUL

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