Guten Morgen!
Ich schreibe meine Doktorarbeit und bin daher immatrikuliert und habe ein Semesterticket (jährlich ca. 400 Euro). Ich finanziere mich durch einen Teilzeitjob im Angestelltenverhältnis und freiberufliche Arbeit als Freelancerin. Mit dem Semesterticket erledige ich alle Fahrten zu den jeweiligen Arbeitsstellen bzw. Klienten.
Wo genau trage ich die Kosten für das Semesterticket ein? Als Betriebsausgabe in der Anlage S, als Werbungskosten als Studentin oder als Entfernungspauschale als Arbeitnehmerin?
Die Ausgabe bleibt ja die gleiche
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
Charlotte
Ich schreibe meine Doktorarbeit und bin daher immatrikuliert und habe ein Semesterticket (jährlich ca. 400 Euro). Ich finanziere mich durch einen Teilzeitjob im Angestelltenverhältnis und freiberufliche Arbeit als Freelancerin. Mit dem Semesterticket erledige ich alle Fahrten zu den jeweiligen Arbeitsstellen bzw. Klienten.
Wo genau trage ich die Kosten für das Semesterticket ein? Als Betriebsausgabe in der Anlage S, als Werbungskosten als Studentin oder als Entfernungspauschale als Arbeitnehmerin?
Die Ausgabe bleibt ja die gleiche
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
Charlotte
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