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Kirchensteuer Nachzahlung?

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    Kirchensteuer Nachzahlung?

    Hallo zusammen,

    meine Arbeitsgeber zahlt meine Kirchsteuer anscheinend nicht, da in meiner Lohnbescheinigung keine Nummer in der Zeile 6 steht.

    Jetzt meine Frage. In Mein Elster bei der Steuererklaerung habe ich 2 Optionen fuer die Kirchensteuer:
    -Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen)
    -Kirchensteuer Nachzahlung - > sollte ich davon ausgehen, dass ich die Steuer nachbeahlen muss?

    Welche Option soll ich hier eingeben?

    Besten Dank

    LG. Ilaria

    #2
    Hast Du vierteljährliche Kirchensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen, oder für ein früheres Jahr Kirchensteuern nachbezahlt? Wenn nein, dann kannst Du natürlich keine Kirchensteuern als Sonderausgaben geltend machen. Ob Du Kirchensteuer nachzahlen musst, das kannst Du ja mit der Steuerberechnung feststellen.

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      #3
      Hallo L.E Fant, danke fuer die schnelle Antwort.
      Hast Du vierteljährliche Kirchensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen, oder für ein früheres Jahr Kirchensteuern nachbezahlt? : meine Antwort waere nein. Woher soll ich aber das wissen?
      Und wo soll ich dann die Kirchensteuer bei Mein Elster eintragen bzw. was, wenn in der Lohnsteuerbescheinigung 0 steht?

      Das ist mein erstes mal, dass ich mich mit Mein Elster berschaeftige
      LG. Ilaria

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        #4
        Hallo,

        dann trägst du eine Null ein
        Gruß FIGUL

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          #5
          danke. Aber bei Sonderausgaben oder bei anderen Anlagen?
          Und waere diese "Art der Leistung" richtig: Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen) ?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Ilaria95 Beitrag anzeigen
            danke. Aber bei Sonderausgaben oder bei anderen Anlagen?
            Und waere diese "Art der Leistung" richtig: Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen) ?
            Hallo,

            Sonderausgaben - Kirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person A
            Was willst du mit Vorauszahlungen, du hast doch keine geleistet.
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              danke sehr

              Kommentar


                #8
                Zitat von Ilaria95 Beitrag anzeigen
                meine Arbeitsgeber zahlt meine Kirchsteuer anscheinend nicht, da in meiner Lohnbescheinigung keine Nummer in der Zeile 6 steht.
                LG. Ilaria
                Das sieht für mich so aus, als würdest du nach deinen ELSTAM daten überhaupt nicht in der Kirche sein. Fordere mal über "Mein ELSTER" deine ELSTAM daten an, welche religion dort angegeben ist. Falls du danach nicht in der Kirche bist, musst du dies über die Gemeinde berichtigen lassen.

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  es kann ja sein, dass keine KISt anfällt
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Dann wäre die entsprechende Position in der Lohnbescheinigung aber mit NULL befüllt.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      nochmal grundsätzlich: Bei den Kirchensteuern in der Anlage Sonderausgaben geht es nicht um die Versteuerung, sondern dort werden Kirchensteuern (die man gezahlt hat) abgesetzt; sie mindern die Einkommensteuern.

                      Gezahlt hat man Kirchensteuer folgendermaßen:
                      - Abzug vom Lohn (siehe Lohnsteuerbescheinigung)
                      - Nachzahlung oder Erstattung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung
                      - Vorauszahlungen (dazu muss es einen gesonderten Bescheid gegeben haben)
                      (nicht relevant sind Kirchensteuern auf Abgeltungssteuern)

                      Und entscheidend ist jeweils das Jahr der Zahlung (egal für welches Jahr das erfolgt).

                      es kann ja sein, dass keine KISt anfällt
                      Wie kann das sein (vorausgesetzt es fällt auch Lohnsteuer an natürlich)? Einen zusätzlichen Freibetrag wie beim (ex)Soli gibt es da doch nicht, oder?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        nochmal grundsätzlich: Bei den Kirchensteuern in der Anlage Sonderausgaben geht es nicht um die Versteuerung, sondern dort werden Kirchensteuern (die man gezahlt hat) abgesetzt; sie mindern die Einkommensteuern.

                        Gezahlt hat man Kirchensteuer folgendermaßen:
                        - Abzug vom Lohn (siehe Lohnsteuerbescheinigung)
                        - Nachzahlung oder Erstattung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung
                        - Vorauszahlungen (dazu muss es einen gesonderten Bescheid gegeben haben)
                        (nicht relevant sind Kirchensteuern auf Abgeltungssteuern)

                        Und entscheidend ist jeweils das Jahr der Zahlung (egal für welches Jahr das erfolgt).

                        Wie kann das sein (vorausgesetzt es fällt auch Lohnsteuer an natürlich)? Einen zusätzlichen Freibetrag wie beim (ex)Soli gibt es da doch nicht, oder?

                        Stefan
                        Hallo,

                        Kinder
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                          Dann wäre die entsprechende Position in der Lohnbescheinigung aber mit NULL befüllt.
                          Hallo,

                          Zitat aus #3:

                          Und wo soll ich dann die Kirchensteuer bei Mein Elster eintragen bzw. was, wenn in der Lohnsteuerbescheinigung 0 steht?

                          Unterschied zwischen Null und Nichts kommt ja hier öfters vor
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Und wo soll ich dann die Kirchensteuer bei Mein Elster eintragen bzw. was, wenn in der Lohnsteuerbescheinigung 0 steht?
                            In der Anlage N werden 0,00-Werte bei den einbehaltenen Steuerbeträgen akzeptiert.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo,

                              In der Anlage N werden 0,00-Werte bei den einbehaltenen Steuerbeträgen akzeptiert.
                              Nicht nur akzeptiert, es muss zwingend etwas eingetragen werden (jedenfalls war das bei ElsterFormular immer so - bei MeinElster hab' ich es noch nicht ausprobiert).

                              Kinder
                              Kannst du das mal erläutern?

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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