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Beschränkte Steuerpflicht

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    Beschränkte Steuerpflicht

    Hallo.
    Ich habe nicht in Deutschland gelebt, ich habe nicht im Jahr 2020 gearbeitet (in Deutschland). Ich habe nur eine Steuererstattungen bei der Einkommensteuer für 2019 erhalten. Ich lebe in einem anderen EU-Land, ich bin kein Deutscher. Ich hatte dort ein Einkommen.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass ich keine EU/EWR-Bescheinigung benötige? Ich fülle nur das Hauptformular aus. Mein Einkommen in Deutschland war 0.

    #2
    Hallo,

    wenn du 2020 kein Einkommen in Deutschland hattest, gibst du auch keine Steuererklärung ab.
    Die Erstattung ist steuerfrei
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich möchte in Zukunft arbeiten. Wird es nicht notwendig sein, Rechenschaft über frühere Jahre abzulegen?

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        #4
        Ich möchte in Zukunft arbeiten. Wird es nicht notwendig sein, Rechenschaft über frühere Jahre abzulegen?
        Was willst du denn für 2020 steuerlich erklären, wenn du 2020 keine Einkünfte in Deutschland erzielt hast ? Du bist momentan weder unbeschränkt

        noch beschränkt steuerpflichtig. Die Steuererstattung für 2019 gehört nicht zu den Einkünften. Das hat doch FIGUL bereits geschrieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für Ihre Antworten.
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was willst du denn für 2020 steuerlich erklären, wenn du 2020 keine Einkünfte in Deutschland erzielt hast ? Du bist momentan weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig. Die Steuererstattung für 2019 gehört nicht zu den Einkünften. Das hat doch FIGUL bereits geschrieben.
          Nichts, nur die Informationen in ESt1A.


          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Steuererstattung für 2019 gehört nicht zu den Einkünften.
          Danke, ich habe verstanden.

          Jetzt sehe ich, dass das Formular ESt1A ist "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht", so ich muss nichts ausfüllen (Ich mache Steuererklärung für 2020 nicht)?

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            #6
            Zitat von Dominikus Beitrag anzeigen
            ....
            Jetzt sehe ich, dass das Formular ESt1A ist "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht", so ich muss nichts ausfüllen (Ich mache Steuererklärung für 2020 nicht)?
            Hallo Dominikus,
            so ist es.
            Es gibt ja auch ein Formular ESt1C "Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht", aber du hast ja keinerlei Einkünfter in Deutschland erzielt -> siehe Vorredner.

            Tschüß

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