Arbeitgeberleistungen, Fahrtkostenzuschüsse wo trage ich meine Fahrkosten ein?

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  • mikailhoroz
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2021
    • 8

    #1

    Arbeitgeberleistungen, Fahrtkostenzuschüsse wo trage ich meine Fahrkosten ein?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe Ihr als Profis im Thema Steuererklärung auf Elster könnt mir weiterhelfen. Ich bin dabei für das Jahr 2020 die Steuerklärung, online auf ELSTER einzureichen. Es wird Zeit :-)

    Ich hätte eine Frage zur Anlange N → Werbekosten → Seite 12 → Punkt 39. (Siehe Screenshot).

    "Arbeitgeberleistungen laut Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (steuerfrei ersetzt)" ich habe tatsächlich für die Fahrten steuerfreie Arbeitgeberleistung erhalten. Nur bei Punkt 39, wo ich es allgemein eintragen würde, steht (Arbeitsagentur für Arbeit) das steht bei mir nicht auf der Lohnabrechnung.
    Bei mir auf der Lohnsteuerbescheinigung steht im Punkt 17 (Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle.

    Meine Frage an euch, wo muss ich das angeben?

    Ich entschuldige mich vorab, für meine Grammatik und Rechtschreibung. Ich hoffe es ist trotz dessen verständlich, was ich meine.
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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46008

    #2
    Bei mir auf der Lohnsteuerbescheinigung steht im Punkt 17 (Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle.
    Und wo ist jetzt dein Problem ? Die Erläuterung zu Zeile 39, Kennzahl 290 beinhaltet doch beides:

    Arbeitgeberleistungen laut Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse (steuerfrei ersetzt)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7880

      #3
      In Zeile 39 sind zwei alternative Sachverhalte genannt (1: AG-Leistung, 2: Agentur für Arbeit). Da Du einen davon hast, bist Du da schon richtig. I.ü. ist das eigentlich klar, denn entweder zahlt den Betrag X der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit, gleichzeitig können doch gar nicht Beide für den selben Sachverhalt zahlen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      • boanjerkes
        Neuer Benutzer
        • 03.07.2024
        • 13

        #4
        Kann ich es dort auch eintragen, wenn die Fahrtkostenzuschüsse nicht in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind? Sie sind in den Verdienstabrechnungen aufgeführt als Zuschuss zum Nettoverdienst, aber auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht extra ausgewiesen. Irgendwo muss ich sie ja eintragen, aber ich weiß nicht wo.
        Vielen Dank!
        Jörg

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        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 750

          #5
          Im Abgleich mit meiner Lohnsteuerbescheinigung sieht Zeile 17 richtig aus. Ich frage mich, ob deine Lohnsteuerbescheinigung nicht ergänzungsbedürftig ist.

          Zusätzlicher Hinweis: Es wird im Forum schon mal kritisch gesehen, so alte Threads wieder aufleben zu lassen, da sich Steuerformulare und -Gesetze ständig ändern. Lieber in solchen Fällen einen eigenen Thread eröffnen.

          LG
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          • Trekker
            Erfahrener Benutzer
            • 23.03.2023
            • 330

            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Zusätzlicher Hinweis: Es wird im Forum schon mal kritisch gesehen, so alte Threads wieder aufleben zu lassen, da sich Steuerformulare und -Gesetze ständig ändern. Lieber in solchen Fällen einen eigenen Thread eröffnen.
            Andererseits wird man gelegentlich angehalten, sich vorab über die bestehenden Beiträge zu informieren,

            Kommentar

            • Hans53
              Erfahrener Benutzer
              • 28.10.2022
              • 705

              #7
              Hallo timote ,

              schon mal kritisch gesehen, so alte Threads wieder aufleben zu lassen,
              Das stimmt! Ich kann mich erinnern, da hat einer mal den anderen als Leichenfledderer bezeichnet.

              Gruß - Hans

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