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Steuerfreier Jahresbetrag wegen 30 GdB Behinderung, wo eintragen?

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    Steuerfreier Jahresbetrag wegen 30 GdB Behinderung, wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe Ihr als Profis im Thema Steuererklärung auf Elster könnt mir weiterhelfen. Ich bin dabei für das Jahr 2020 die Steuerklärung, online auf ELSTER einzureichen. Es wird Zeit :-)
    Ich habe einen „Steuerfreier Jahresbetrag“ in meiner Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Da ich eine 30 GdB für meine Sehschwäche bekommen habe.

    Meine Frage an euch:
    Wo kann ich das angeben?

    Ich hatte gelesen, es gibt dafür die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ob ich das dort eingeben muss, wenn ja wo genau?

    Ich habe keinen Pflegegrad oder einen Behindertenausweis. Den Behindertenausweis bekommt man erst ab 50 GdB, da ich nur 30 GdB habe, bekomme ich auch keins.



    #2
    Hallo mikailhoroz,
    du fügst die Anlage Außergewöhnliche Belastungen hinzu und machst nur einen einzigen Eintrag bei Grad der Behinderung 30, dann wird der Pauschbetrag von 310 Euro steuermindernd berücksichtigt.

    Tschüß

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      #3
      Der Behinderten-Pauschbetrag wird gleich auf der ersten Seite der Anlage Außergewöhnliche Belastungen beantragt.

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        #4
        Ich hatte gelesen, es gibt dafür die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ob ich das dort eingeben muss, wenn ja wo genau?
        Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ist grundsätzlich richtig. Allerdings heißt es in der Hilfe:

        Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

        wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf

        andere laufende Bezüge besteht oder wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer

        typischen Berufskrankheit beruht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ergänzend zu Charlie24: Ja, Du hast keinen Schwerbehindertenausweis, aber einen Bescheid des Versorgungsamts. Und wenn da das nicht ausdrücklich drinnen steht mit Rente / körperliche Beweglichkeit / Berufskrankheit, dann war es das und Du musst die Eintragungsmöglichkeit gar nicht suchen, weil Du nichts einzutragen hast. Und der freibetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung stand Dir gar nicht zu !

          Ausblick: Ab der Einkommensteuererklärung 2021 ist das anders, da sind die zusätzlichen Voraussetzungen weggefallen, dann ist die genannte Anlage richtig.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Allerdings hat mikailhoroz den Freibetrag in Elstam eingetragen bekommen. Also gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen schon vorlagen.

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              #7
              Auch das Finanzamt macht Fehler und GdB 30 für Sehschwäche spricht nicht von sicher heraus für das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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