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Steuerberaterkosten - wohin eintragen

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    Steuerberaterkosten - wohin eintragen

    Guten Tag, bitte geben Sie kurz Bescheid, in welcher Zeile/welcher Anlage soll ich die Steuerberaterkosten eitragen.

    Vielen Dank im Voraus.


    Mit besten Grüßen
    Natalia

    #2
    Hallo nvim,
    auch das ist von deiner persdönlichen Situation abhängig. Bist du Unternehmer, dann gehört das als Betriebsausgabe in die EÜR.
    Wenn du eigentlich Arbeitnehmerin bist (vor und nach der Elternzeit) dann sind es Werbungskosten.

    Tschüß

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      #3
      Wobei nur die Kosten für die Ermittlung der Einkünfte absetzbar sind.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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