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Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre // Taucht im Arbeitslohn nochmal auf

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    Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre // Taucht im Arbeitslohn nochmal auf

    Hallo,

    ich habe eine etwas spezifische Frage bezüglich dem Abschnitt Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

    Ich habe bei meinem letzten Arbeitgeber im Jahr 2020 von Januar bis Juni gearbeitet und entsprechend im Feld Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5 die Summe der 6 Monate Lohn hinterlegt. (Ich habe dazu die Bescheinigungen von ELSTER übernehmen lassen). Die Summe ist meiner Meinung nach korrekt.

    Der Sonderfall ist, dass ich den Lohn für die letzten 3,5 Monate dieser 6 Monate gesammelt als Abfindung ausgezahlt bekommen habe. Daher taucht unter Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre eine Summe auf, die in etwa dem entspricht (das sind ca 200€ mehr als 3,5 mal mein Monatslohn, aber ich denke das ist die Summe).

    Ist das so korrekt? Ich habe das Gefühl, dass die Abfindung so doppelt berechnet wird, einmal als Entschädigung und einmal als Arbeitslohn.

    An welcher Stelle müsste ich das rausrechnen, wenn das falsch ist? Ich meine ich musste beim Arbeitslohn nur die Summe von 2,5 Monaten hinterlegen, da die Summe der restlichen 3,5 Monate schon als Entschädigung hinterlegt ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung ist denn die Abfindung eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ganze steht unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert


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        #4
        Was unter Nummer 19 steht, ist im bescheinigten Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 enthalten, das hat schon seine Richtigkeit.

        Der Wert aus Nummer 19 müsste in die Zeile 18 der Anlage N ausgegeben werden und in der Steuerberechnung in der Zeile

        Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG gesondert ausgewiesen sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, dann bin ich zufrieden - wird in der Berechnung auch gesondert ausgewiesen.

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