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Rente aus Frankreich - KV-Abzüge in Anlage Vorsorgeaufwand unter 4.

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    Rente aus Frankreich - KV-Abzüge in Anlage Vorsorgeaufwand unter 4.

    Hallo

    Eine verheiratete und gemeinsam besteuerte Ehefrau bezieht aus Frankreich eine Rente als Lehrerin einer staatlichen französischen Schule und wohnt mit ihrem Gatten in Deutschland.
    Kann sie ihre KV-Abzüge von der Rente in Elster Online für 2020 unter:

    Annlage Vorsorgeauwand > 4. Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    eintragen und geltend machen?

    In Deutschland kriegt man von der KV ja meistens einen Brief, wie hoch die Beiträge im vergangenen Jahr waren, die man dann unter 3. eintragen kann, aber die Franzosen schicken so was nicht raus. Kann man es dennoch absetzen, weiß das jemand?

    Danke für einen Tipp.

    Gruß franc

    #2
    Wo muss denn die Rente versteuert werden ? In Deutschland oder in Frankreich ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Offenbar in Deutschland, dort ist sie auch eingetragen.

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        #4
        Offenbar in Deutschland, dort ist sie auch eingetragen.
        Wenn das stimmt, sollte es möglich sein, die Beiträge zur ausländischen Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand steuerlich geltend zu machen.

        Anerkannt werden aber nur die Beiträge für die Basisabsicherung, nicht Beiträge für Wahlleistungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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