Wohnriester (Hilfe benötigt)

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  • chrishb
    Neuer Benutzer
    • 22.06.2017
    • 1

    #1

    Wohnriester (Hilfe benötigt)

    Hallo,

    ich habe meine Steuererklärung sonst jedes Jahr im April/Mai (Elsterformular) abgegeben und bin aktuell vom Wechsel zu MyElster überfordert.
    Könnt ihr mir bitte zum Thema "Wohnriester" weiterhelfen.

    Folgende Sachverhalte
    --Wohnriester Vertrag seit 2018
    --nicht verheiratet aber in fester Partnerschaft mit der Mutter
    --2 Kinder (beide WR-Zulagen laufen auf mich, Kindergeldempfängerin: Mutter)
    --Einzelveranlagung
    --Angestellter

    Meine bisherigen Eintragungen
    --AV Berechnungsgrundlage (5 angekreuzt, 6: Gehalt eingetragen)
    --AV Angaben zu Kindern (19 - 215 : 2)
    --Zusatzangaben für Steuerberechnung (hinzugefügt, 7: Altersvorsorgebeiträge eingetragen)

    Fehlt noch etwas bzw. ist das soweit richtig?
    Ich danke im Vorraus für die Hilfe.

    Christian
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Zitat von chrishb Beitrag anzeigen
    MyElster
    Du meinst bestimmt Mein Elster


    Zitat von chrishb Beitrag anzeigen
    Fehlt noch etwas bzw. ist das soweit richtig?
    Kriegst Du denn eine Fehlermeldung?

    Wenn Du Wert auf die Steuerberechnung legst, dann musst Du auf alle Fälle die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ausfüllen!

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      ... dann musst Du auf alle Fälle die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ausfüllen!
      Das hat er doch gemacht:

      -Zusatzangaben für Steuerberechnung (hinzugefügt, 7: Altersvorsorgebeiträge eingetragen)
      Bekommt man denn überhaupt eine Kinderzulage, wenn das Kindergeld gegenüber der Mutter festgesetzt wurde ?

      Der Zulageberechtigte erhält für jedes Kind eine Kinderzulage, für das ihm gegenüber Kindergeld festgesetzt worden ist. Gegen die Anknüpfung an den Kindergeldbezug bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Abweichungen zwischen der Festsetzung und der konkreten Auszahlung ergeben ...


      Zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben gemacht werden ! Die Veranlagung eines Singles ist keine Einzelveranlagung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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