EÜR

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  • Schaffer
    Neuer Benutzer
    • 14.09.2021
    • 6

    #1

    EÜR

    Hallo zusammen,

    für meine PV-Anlage muss ich die Anlage EÜR ausfüllen. In den 'Zusätzlichen Angaben bei Einzelunternehmen' habe ich den Wert des eigenverbrauchten Stroms erfasst. Muss das der Brutto- oder Nettowert sein? Und ist der eigenverbrauchte Strom umsatzsteuerpflichtig, d.h muss ich bei der Umsatzsteueranmeldung (USt 2020) auf den eigenverbrauchten Strom Umsatzsteuer abführen? Vielen Dank für eure Hilfe.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Und ist der eigenverbrauchte Strom umsatzsteuerpflichtig, d.h muss ich bei der Umsatzsteueranmeldung (USt 2020) auf den eigenverbrauchten Strom Umsatzsteuer abführen?
    Aber sicher, es sei denn, du wärst Kleinunternehmer nach § 19 UStG, was aber bei PV-Anlagen selten vorkommt.

    Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, gibst du in der EÜR Nettowerte an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Schaffer
      Neuer Benutzer
      • 14.09.2021
      • 6

      #3
      Danke für die schnelle Anwort!

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