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0,12 € Kapitalertrag werden wie in Zeile 7 eingetragen?

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    0,12 € Kapitalertrag werden wie in Zeile 7 eingetragen?

    Der wahnsinnige Kapitalertrag von 0,12€ muss in Zeile 7 eingetragen werden. Nur wie? Mit Komma geht nicht, 1 € registriert das System auch nicht. Was soll ich machen?

    #2
    Zitat von Ojesteuern Beitrag anzeigen
    muss
    Wer sagt denn sowas? Warum muss der da rein?

    Es werden ja nur volle Eurobeträge dort eingetragen, deshalb finde ich dieses muss schon äußerst merkwürdig. Da würd ich mich wirklich beschweren!

    Und auch wenn mir jetzt nicht klar ist, warum Du die Anlage KAP ausfüllst: hast Du schon mal versucht eine Null dort einzutragen? Oder wird das dann beanstandet?

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      #3
      Na, wenn er 0,12 € Zinsen gekriegt hat, wurden ja 0,03 € KapESt abgeführt. Die will er vermutlich angerechnet kriegen oder wiederhaben

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        #4
        Hallo,

        auch Kleinvieh macht Mist
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ich hab das auch nicht abwertend gemeint, und ich würde das genauso machen. Nur manche Steuersoftware beschwert sich nachher, dass man angeblich "0 Euro" Zinsen gekriegt hat (weil man ja keine Centbeträge eintragen kann) und von den "0 Euro" KapESt+SolZ abgeführt wurden. Die haben offenbar die aktuelle Zinssituation noch nicht mitbekommen

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            #6
            Na, wenn er 0,12 € Zinsen gekriegt hat, wurden ja 0,03 € KapESt abgeführt
            Aber doch nur, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt war.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              War halt vielleicht nicht? Weiß man ja nicht. Ich habs auch schon lange aufgegeben, Freistellungsaufträge zu verwenden - die müsste ich jedes Jahr ändern, weil's jedes Jahr von einer anderen Bank Zinsen gibt. Das ist mir viel zu umständlich (viele Banken wollen das auch noch per Briefpost - igitt!). Also lass' ich den Mist einfach gleich weg und trag' die paar Jahressteuerbescheinigungen schnell in die Anlage KAP ein und gut is'.

              (Anmerkung: Das war die Situation bis vor einigen Jahren. Inzwischen, wo's eh keine Zinsen mehr gibt, könnte man diese Strategie nochmal überdenken.)

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                #8
                Genau. So eine Anlage KAP an die elektronische Steuererklärung zu hängen ist doch viel weniger aufwändig als wegen drei Cent einen Freistellungsauftrag zu stellen

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                  #9
                  Das ist mir viel zu umständlich (viele Banken wollen das auch noch per Briefpost - igitt!).
                  Ich kann das bei den nur drei Instituten, die für mich relevant sind, problemlos online anpassen und mache das auch jährlich Anfang November

                  mit dem Ziel, die Anlage KAP nicht einreichen zu müssen und den Sparer-Pauschbetrag zu 100% auszuschöpfen

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    1 € registriert das System auch nicht.
                    Wie soll man das verstehen? Natürlich wird auch nur ein Euro akzeptiert.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Also, um alle Zweifel auszuräumen, habe ich beim Finanzamt nachgefragt. Denn ich war der Meinung, ich sei verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen (weil das Finanzamt ja immer alles ganz genau haben will). Aber ich brauche es nicht! Übrigens auch 1 € wurde nicht angenommen und warf immer Fehler aus und die Steuerberechnung funktionierte nicht. Also habe ich KAP ganz gelöscht und dann funktionierte alles. Vielen Dank für eure Antworten.

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                        #12
                        Denn ich war der Meinung, ich sei verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen (weil das Finanzamt ja immer alles ganz genau haben will). Aber ich brauche es nicht!
                        Die Anlage KAP muss seit 2009 nur noch bei bestimmten Konstellationen ausgefüllt werden. Jemand, der nur Kapitalerträge bei inländischen Banken hat,

                        kann sich die Beifügung dieser Anlage in aller Regel sparen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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